OpenBikeSensor: Die ersten zehn Geräte, aber ...
Abstand, Abstand, Abstand: min. 1,5 bzw. min. 2,0 Meter!
Wieder ein Schritt ....
Bald geht's los ...
Die Vorbereitungen zur Abstandsmessung durch die Region Hannover geht in die nächste Runde, die ersten zehn Geräte sind für die >Ausgabe bereit:
- Geräte neu,
- Software aktualisiert,
- Nutzerdaten verschlüsselt,
- Befestigungsmaterial bereit,
- ...
Jedoch
Aufgrund der aktuell rasant steigenden Corona-Zahlen wurde die Aktion zunächst verschoben ...
Regelwerk
Der seitliche Überhol-Abstand Kfz / Rad beträgt laut StVO § 5 Absatz 4:
- min. 1,5 m innerorts,
- min 2,0 m außerorts.
Der Wortlaut
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."
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Hier sind mehr von unseren BLOG-Beiträgen rund ums 🚲 ....
Ein Myheimat-Beitrag
der
Ortsgruppe Langenhagen
im
ADFC Region Hannover e.V.
Motto
Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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