Neue StVO seit Dienstag: Teurer für 🚲-Fahrende! 26 mal - vermeidbare - HÖHERE Bußgelder UND Punkte.
Bußgelder erhöht.
Chance für entspannteren Straßenverkehr: Auch Radfahrende halten sich - hoffentlich - mehr an Regeln
Nach der StVO-Novelle:
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)!
Die Bußgelder wurden mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am Dienstag, 28. April 2020, für alle Verkehrsteilnehmer m/w/d kräftig erhöht: Da sich dann - wahrscheinlich/ hoffentlich - mehr Leute an die Regeln halten, wird dies zu sicherlich führen:
- zu einer Entspannung des gegenseitigen Klimas im Straßenverkehr
- zu einer Reduzierung der gegenseitigen Meckereien wegen Regelverstößen.
Und die Einhaltung von Regeln durch alle führt natürlich auch:
- zu einer Verringerung der Unfallzahlen,
- zu einer Verringerung der Anzahl Getöteter/Verletzter,
- und so zu einer Erhöhung der Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen.
Verstöße:
Teurer & Punkte(!), auch für Radfahrende
Verwarnungs- und Bußgelder für Benutzer von 🚲🚲🚲 sehen seit dem 28. April 2020 sooooo viel teurer / mit mehr Punkten aus, wie unten in der Tabelle.
Die Angabe "von / bis" beruht auf der Unterscheidung der Bußgelder für 🚲-Fahrende in diese vier Rubriken:
- einfacher Verstoß,
- mit Behinderung anderer,
- mit Gefährdung anderer,
- mit Unfallfolge oder mit Sachbeschädigung.
Der ADFC Langenhagen begrüßt aus den oben genannten Gründen die StVO-Novelle 2020. Gleichzeitig appelliert er deshalb auch an alle Radfahrenden in (und um) die Stadt Langenhagen, die Regeln für den Straßenverkehr besser einzuhalten.Es kostet die 🚲-Fahrenden:
Mehr Geld und mehr Punkte
Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden einzeln auf: Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 35 Euro zahlen, werden bei Radfahrenden und Zufußgehenden mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Angaben erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verwarnungsgeld
Für Radfahrende beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.
Zusatzkosten Bußgeld
Zustzlich zum Bußgeldbescheid, in der Regel ab 60,00 €, kommen stets Gebühren und Zustellungskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzu.
;-)
Punkte
Ab 60 Euro Bußgeld wird mindestens(!) ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.
26 ausgewählte Tatbestände für Radfahrende
1.
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs
20 bis 35 €
2.
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung
20 bis 35 €
3.
Befahren einer Einbahnstraße oder eines Kreisverkehrs in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung
20 bis 35 €
4.
Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs
55 bis 100 €
5.
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone
25 bis 40 €
6.
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit
15 €
7.
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst
15 €
8.
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs
25 bis 40 €
9.
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren
15 bis 30 €
10.
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen
15 bis 30 €
11.
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert
20 bis 30 €
12.
Freihändig fahren
5 €
13.
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen
5 €
14.
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger
5 Euro
15.
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit
20 bis 35 €
16.
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt / verdeckt
20 bis 35 €
17.
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit
15 €
18.
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
80 €, 1 Punkt
19.
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet
25 €
20.
Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt
55 €
21.
Missachtung des Rotlichts an der Ampel
60 bis 120 €, 1 Punkt
23.
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot
100 bis 180 €, 1 Punkt
23.
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert
350 €, 2 Punkte
24.
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht
40 €
25.
In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet
20 €
26.
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war
15 €
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26 Tatbestände:
Zusammengestellt vom ADFC e.V., Berlin.
Quelle:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog.
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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