Permanenter Rechtsverstoß???
Karl-Kellner-🚲-Straße: Verweigert die Verwaltung der Stadt Langenhagen die vorschriftengerechte Ausschilderung???
Auf Fahrradstraßen "sollen" Radfahrende einen besonderen Schutz genießen,
aber in der Realität:
Stadt Langenhagen:
Rechtsverstoß der Verwaltung???
Auf Dauer, und - bisher - ohne Änderung???
Rechtsverstoß???
Die Stadt Langenhagen erklärte die Karl-Kellner-Straße zur 🚲-Straße,
aber gleichzeitig stellte sie eine Beschilderung auf, die mit "Kfz frei" faktisch "Durchgangsverkehr frei" bedeutet:
Klarer Rechtsverstoß???
Denn, als Zitat:
Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
§ 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."
Quelle VwV:
- Link zu den VwV zur StVO
- Die o.g. Beschreibung befindet sich im Kapitel:
"Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße" - Tipp:
Da die VwV zur StVO recht umfänglich sind, findet sich die entsprechende Passage am einfachsten durch das Suchen nach diesem Text:
"Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."
Deshalb, sofort:
Der ADFC Langenhagen sieht die von der Verwaltung der Stadt Langenhagen vorgenommene Beschilderung als Rechtsverstoß und fordert die Verwaltung der Stadt Langenhagen auf, die Beschilderung so umzustellen, umgehend:
- von "Kfz frei"
- auf "Anlieger frei".
Motto:
Rauf aufs 🚲 - aber sicherer!
Gilt dieses Motto überhaupt auf Langenhagens Fahrradstraß?
Denn:
Beispiel:
Schwer verletzter Radfahrer auf Fahrradstraße
Im Oktober 2022 schreibt das ECHO Langenhagen über einen der Unfälle auf der Fahrradstraße:
- Radfahrer von hinten angefahren,
- verursacht durch einen Kfz-Fahrer beim zu engen Überholen = Anfahren,
- mit Fahrerflucht des Autofahrers,
- Anmerkung:
Die fahrerflüchtige Person am Steuer des roten Hyundai wurde bisher nicht ausfindig gemacht. - Ist DAS sogar die Ursache:
Von der Verwaltung der Stadt Langenhagen unerlaubt genehmigter Durchgangsverkehr, im Widerspruch zu den VwV zur StVO?
Und ewig grüßt das Murmeltier!
Ständige Wiederholung:
Und schon damals (siehe hier drüber verlinkten ECHO-Artikel) hat der ADFC Langenhagen - zum wiederholten Male - umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Radfahrenden auf dieser Fahrrad-Straße gefordert.
So z.B. HIER im offiziellen Mängelmelder der Stadt Langenhagen.
Und?
Jedenfalls:
Beim nächsten Verkehrsunfall auf der Karl-Kellner-🚲-Straße wird der ADFC Langenhagen die jetzt vorhandene, unrechtmäßige(???) Ausschilderungssituation entsprechend intensiv / öffentlich beleuchten ...
- - - - - - -
Dies ist ein Beitrag der Ortsgruppe Langenhagen im Fahrrad-Club ADFC Region Hannover e.V.:
httpS://www.AdfcLangenhagen.de
Unser Link hat ein GROßES "S":
Denn bei uns sind Sie auf der "sicheren Seite", im Internet, und woanders ... ;-)
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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