Permanenter Rechtsverstoß???
Karl-Kellner-🚲-Straße: Verweigert die Verwaltung der Stadt Langenhagen die vorschriftengerechte Ausschilderung???

Rechtmäßig? Der ADFC Langenhagen bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Ausschilderung an der Karl-Kellner--Straße durch die Verwaltung der Stadt Langenhagen. - Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
§ 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."
3Bilder
  • Rechtmäßig? Der ADFC Langenhagen bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Ausschilderung an der Karl-Kellner--Straße durch die Verwaltung der Stadt Langenhagen. - Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
    § 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
    2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Auf Fahrradstraßen "sollen" Radfahrende einen besonderen Schutz genießen,
aber in der Realität:

Stadt Langenhagen:
Rechtsverstoß der Verwaltung??? 
Auf Dauer, und - bisher - ohne Änderung???

Rechtsverstoß???
Die Stadt Langenhagen erklärte die Karl-Kellner-Straße zur 🚲-Straße, 
aber gleichzeitig stellte sie eine Beschilderung auf, die mit "Kfz frei" faktisch "Durchgangsverkehr frei" bedeutet: 
Klarer Rechtsverstoß??? 

Denn, als Zitat:
Die Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO für Fahrradstraßen schreiben verbindlich vor:
§ 45, zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
2. II.: "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."

Quelle VwV:

  • Link zu den VwV zur StVO
  • Die o.g. Beschreibung befindet sich im Kapitel:
    "Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße"
  • Tipp:
    Da die VwV zur StVO recht umfänglich sind, findet sich die entsprechende Passage am einfachsten durch das Suchen nach diesem Text:
    "Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr)."

Deshalb, sofort:
Der ADFC Langenhagen sieht die von der Verwaltung der Stadt Langenhagen vorgenommene Beschilderung als Rechtsverstoß und fordert die Verwaltung der Stadt Langenhagen auf, die Beschilderung so umzustellen, umgehend:
- von "Kfz frei"
- auf "Anlieger frei".

Motto:
Rauf aufs 🚲 - aber sicherer!

Gilt dieses Motto überhaupt auf Langenhagens Fahrradstraß?
Denn:

Beispiel:
Schwer verletzter Radfahrer auf Fahrradstraße

Im Oktober 2022 schreibt das ECHO Langenhagen über einen der Unfälle auf der Fahrradstraße:

  • Radfahrer von hinten angefahren,
  • verursacht durch einen Kfz-Fahrer beim zu engen Überholen = Anfahren,
  • mit Fahrerflucht des Autofahrers,
  • Anmerkung:
    Die fahrerflüchtige Person am Steuer des roten Hyundai wurde bisher nicht ausfindig gemacht.
  • Ist DAS sogar die Ursache:
    Von der Verwaltung der Stadt Langenhagen unerlaubt genehmigter Durchgangsverkehr, im Widerspruch zu den VwV zur StVO?

Und ewig grüßt das Murmeltier!
Ständige Wiederholung:

Und schon damals (siehe hier drüber verlinkten ECHO-Artikel) hat der ADFC Langenhagen - zum wiederholten Male - umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Radfahrenden auf dieser Fahrrad-Straße gefordert.
So z.B. HIER im offiziellen Mängelmelder der Stadt Langenhagen.
Und?

Jedenfalls:
Beim nächsten Verkehrsunfall auf der Karl-Kellner-🚲-Straße wird der ADFC Langenhagen die jetzt vorhandene, unrechtmäßige(???) Ausschilderungssituation entsprechend intensiv / öffentlich beleuchten ...

- - - - - - - 

Dies ist ein Beitrag der Ortsgruppe Langenhagen im Fahrrad-Club ADFC Region Hannover e.V.:
httpS://www.AdfcLangenhagen.de
Unser Link hat ein GROßES  "S":
Denn bei uns sind Sie auf der "sicheren Seite", im Internet, und woanders ... ;-)

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

19 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.