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Die Stadt Langenhagen ist "velophil" = fahrradfreundlich: U.a. durch 1,5 m Abstands-Aufkleber 🚗/🚲 an ALLEN städtischen Kfz

  • Vorgeschriebener Überhol-Abstand innerorts = mindestens 1,5 m: So steht es im § 5 "Überholen", Absatz (4) der StVO. Um daran zu erinnern, hat die Stadt Langenhagen ALLE ihre Kfz mit diesem Aufkleber ausgestattet. Juristische Details: https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Velophil.

Abstand, Abstand, Abstand - beim Überholen 🚗/🚲 ...

Zu enger Überholabstand 🚗/🚲 gefährdet / erschreckt Radfahrende. Die Stadt Langenhagen erinnert Personen am Steuer daran, egal,
- ob städtische Mitarbeiter:innen im Kfz,
- oder ob alle anderen Personen am Kfz-Steuer.

Erinnert wird durch diese gelben Aufkleber an allen städtischen Kfz, wie sie in den beiden Bildern gezeigt sind.

Im Namen der Radfahrenden in Langenhagen dankt die ADFC Ortsgruppe Langenhagen im Fahrrad-Club ADFC Region Hannover allen an dieser Aktion Beteiligten für diese ständige Erinnerung an den Stadt der innerörtlichen Überholvorschriften zum Thema 🚗/🚲: DAS ist echt "velophil" = fahrradfreundlich.

Unser Motto: 
Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)! 

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Hinweis
Der ADFC Langenhagen appelliert an alle Teilnehmenden im Straßenverkehr, sich an die Regeln der StVO/der StVZO zu halten und bittet weiterhin alle um Höflichkeit, Freundlichkeit, Zuvorkommen, Vorsicht, Rücksicht und - besonders - um Gelassenheit.
Und:
Die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen tritt für eine tatsachenbasierte Berichterstattung ein.

StVO = Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- - - - - -

Das Wichtigste für uns:
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)!

ADFC-Mitglied werden
https://adfc-langenhagen.de/category/eintritt

Unsere Veranstaltungen
https://touren-termine.adfc.de/suche?fromNow=true&unitKey=16210010

Unser BLOG rund ums 🚲
https://www.myheimat.de/langenhagen/profile/adfc-ortsgruppe-langenhagen-rauf-aufs-rad-78140.html#paginaTop

Mehr Infos
https://www.ADFC-Langenhagen.de

Kontakt
Langenhagen@ADFC-Hannover.de
0151 240 799 75
Facebook

  • Vorgeschriebener Überhol-Abstand innerorts = mindestens 1,5 m: So steht es im § 5 "Überholen", Absatz (4) der StVO. Um daran zu erinnern, hat die Stadt Langenhagen ALLE ihre Kfz mit diesem Aufkleber ausgestattet. Juristische Details: https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
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