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"DANKE, dass Du 1,5 m Mindest(!)-🚘/🚲-Überholabstand hältst, innerorts!" Zwei ADFC-Banner erinnern die Kfz-Fahrer dran, für sechs Wochen ab dem Ende der Sommerferien

  • "Danke, dass Du Abstand hältst!" Für den vorgeschriebenen Mindest-Überhol-Abstand von 1,5 m innerorts werben hier an der Kastanienallee (v.l.) Adolf Klumps, Petra Brandt, Joachim Vogler und Rudi Eifert, alle ADFC Langenhagen. 1,5 m: Wichtig gerade jetzt zum Schulbeginn nach den Sommerferien.
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Schulweg = bitte sicher(er)!!! 

Autofahrer müssen 1,5 m Abstand halten, mindestens ...

Schulweg für 🚲-fahrende Kinder muss sicher(er) sein 

Ein Kindergarten und eine Schule liegen direkt an Langenhagens "Fahrradstraße" Karl-Kellner-Straße, und zu fünf weiteren Schulen ist diese Straße einer der Hauptfahrtwege für Kinder auf dem Rad, und ähnlich oft ist die die Kastanienallee von radfahrenden Kindern genutzt.

Zum Beginn des neuen Schuljahres appelliert der ADFC Langenhagen daher mit dem Aushang von zwei Bannern an alle Autofahrer, diesen 1,5 m-Abstand auch wirklich einzuhalten, denn die zur Zeit gefahrenen Überholabstände sind zur Zeit deutlich kleiner als in der StVO vorgeschrieben: So werden  Radfahrende unnötig erschreckt oder sogar gefährdet.

Straßen werden durch Überholen mit richtigem Abstand sicherer

Das zu (oft deutlich) enge Überholen von Radfahrenden, also mit weniger als 1,5 m Abstand, ist einer der Hauptbeschwerdepunkte von Radfahrenden, und das gerade auf der Karl-Kellner-Straße, die die Stadt Langenhagen zwar als "Fahrradstraße" ausgeschildert hat:
Aber sonst hat die Stadt Langenhagen gar nichts veranlasst, das Radfahren dort sicherer zu machen, denn auf dieser engen Straße dürfen in beiden Richtungen auch Autos durchfahren, die nicht Anlieger sind,  Autos parken nach wie vor auf beiden Straßenseiten, mit plötzlich fahrlässig geöffneten Türen, wodurch die Radfahrenden schon min. 1 m Abstand zu parkenden Autos halten müssen. Und durch den ständigen Gegenverkehr wird diese schon enge Straße noch enger.

Durch Baustellenumleitung wird die Fahrradstraße "missbraucht"

Die baustellenbedingte Sperrung des Pferdemarktes führt auf der Karl-Kellner-Straße zu noch mehr Verkehr, auch durch mehr Busse und Lkw, so dass diese Straße zurzeit weder als Schulweg für Kinder geeignet ist noch ist die Bezeichnung "Fahrradstraße" gerade in irgendeiner Form gerechtfertigt.

Die Stadt Langenhagen ist am Zuge, AFC unterstützt

 
Der ADFC sieht die Stadt Langenhagen bei der Erhöhung der Radfahrersicherheit dringlich am Zuge und hat die Stadt deshalb gebeten, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Und auch der ADFC trägt das Wenige zu mehr Sicherheit bei, was in seinen Kräften steht: Durch den Aushang der beiden ADFC-Abstandsbanner für sechs Wochen sollen die beiden Straßen wenigstens etwas sicherer werden - wenn sich alle Kfz-Fahrer dran halten. 

ADFC-Abstandsbanner: Mit großem "Dankeschön"

Karl-Kellner-Straße ("Fahrradstraße") und Kastanienallee: Diese beiden Straßen haben die Langenhagener Radfahrenden im letzten Fahrradklimatest wegen des engen zu Überholens durch Kfz am häufigsten als angsteinflößende Straßen benannt. Der ADFC Langenhagen hängt daher bis Mitte Oktober an diesen beiden Straßen die 0,8 m x 3,5 m großen Abstandsbanner aus, auf denen das Wichtigste GANZ groß steht: "Min. 1,5 m: Danke, dass Du Abstand hältst!" Der nächste ADFC-Fahrradklimatest wird zeigen, ob sich durch den Banneraushang was zum Positiven geändert hat auf diesen beiden Straßen.

Rechtliches, im § 5 der StVO: Überholen
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:
- innerorts mindestens 1,5 m,
- außerorts mindestens 2 m.

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Hinweis
Der ADFC Langenhagen appelliert an alle Teilnehmenden im Straßenverkehr, sich an die Regeln der StVO/StVZO zu halten und bittet weiterhin alle um Höflichkeit, Freundlichkeit, Zuvorkommen, Vorsicht, Rücksicht und - besonders - um Gelassenheit.

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Fotos 
Adolf, Reinhard und Wolfgang
https://www.ADFC-Langenhagen.de

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Das Wichtigste für uns:
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)! Eben.

Unser BLOG rund ums 🚲
https://www.myheimat.de/langenhagen/profile/adfc-ortsgruppe-langenhagen-rauf-aufs-rad-78140.html#paginaTop

Mehr Infos
https://www.ADFC-Langenhagen.de

Kontakt
Langenhagen@ADFC-Hannover.de
0151 240 799 75
Facebook

  • "Danke, dass Du Abstand hältst!" Für den vorgeschriebenen Mindest-Überhol-Abstand von 1,5 m innerorts werben hier an der Kastanienallee (v.l.) Adolf Klumps, Petra Brandt, Joachim Vogler und Rudi Eifert, alle ADFC Langenhagen. 1,5 m: Wichtig gerade jetzt zum Schulbeginn nach den Sommerferien.
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  • "Danke, dass Du Abstand hältst!" Eins der beiden ADFC-Banner am Zaun der Kranken- und Altenpflegeeinrichtung Sonja Vorwerk-Gerth mbH an der Einmündung des Vosskamp in die Kastanienallee. 1,5 m Mindest-🚘/🚲-Überhol-Abstand: Schön wäre es, gerade dort ... und dringend(st) erforderlich!
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  • Bild 2 / 9
  • Dieses Bild zeigt die (zu) voilfältige Nutzung der "Fahrradstraße" Karl-Kellner-Straße: Fahren in beide Richtungen, frei für Kfz und Motorräder (und für Fahrräder), Parken auf beiden Seiten. UM so wichtiger: Liebe Kfz-Fahrer, lasst bitte den Radfahrern den Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen! Sicher(er) ist besser(er)!
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8 Kommentare

"Abstand!"

Abstand:
Min. 1,5 m innerorts zwischen 🚘 und 🚲 beim Überholen ...

So vorgeschrieben:
In der StVO, § 5, "Überholen"

Initiiert:
Von Dr. Andreas Scheuer, CSU.

Dieses Thema in der Presse

ECHO:
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/sc...

HAZ:
https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Langenhagen-...

Was soll das, ich habe doch nichts gegen eine Abstand von 1,5m?

Dann fordere ich übrigens auch eine Abstand gegenüber Fußgängern von 1,5m zu Radfahren und eine Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Räder! Hier werden i.B. Fußgänger ständig massiv durch "rasende" Radfahrer verletzt, das ist aber bei Fanatikern "normal und schon gar nicht kritikwürdig"!

Aber ihre Fanatiker sollten doch erst mal die Einhaltung eines Abstandes von 1,5m in diesen Corona-Zeiten und deren REGELN lernen, bevor sie eine gesamte Bevölkerung bei Demos "umschulen/umerziehen" möchten (mit rauf aufs 🚲 und 1,5m Abstand)!

Das war doch meine Aussage (Abstand von 1.5m und die 3 G-Regeln lernen) und dieses ist viel wichtiger für die gesamte Bevölkerung im Land als ihr Rad-Fanatismus!!!

Der Bürger kann denken und weiß genau, was er/sie/es/divers will und was nicht!
Da braucht´s im Land keine Rad-Demo-Fanatiker - Sie sollten mehr wichtigere Prioritäten setzen, das Leben besteht nicht nur aus "durchsetzendem" RADFAHREN im Land!

Auch bei MyHeimat:
Jede Person kann natürlich fordern, was sie will, und natürlich auch, so viel sie will.

Zum Schutze der 🚲-Fahrenden in Langenhagen bitten wir mit diesem gesamten Beitrag die Personen am Kfz-Steuer um die Einhaltung dieses EINEN Punktes:

Rechtliches,
im § 5 der StVO, Absatz (4): Überholen
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:
- innerorts mindestens 1,5 m,
- außerorts mindestens 2,0 m.

Link:
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-u...

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