ACHTUNG an alle: Bußgelder bis zu 8 x teurer! Mehr Flensburg-Punkte! Fahrverbote! ... HIER steht's ...
StVO.
Sicherer:
Strengere Spielregeln im Verkehr
Hinweis: "Offiziell" ist der Inhalt der von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedeten Novelle 2020 erst in der StVO, die demnächst durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten soll. Hier dazu ein vorläufiger Text aus dem BMVI.
Fahrverbote viel eher, starke Anhebung von Bußgeldern, teurere Knöllchen
Mit deutlich höheren Strafen tritt demnächst, wahrscheinlich schon im April, die Novelle 2020 der StVO in Kraft, besonders mit dem Ziel, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen.
ADFC-Mitglieder wissen mehr, denn die Zeitschrift kommt kostenfrei per Post nach Hause:
Das ADFC-Mitglieder-Magazin "Radwelt" 02/2020 klärt rechtzeitig auf
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Hier ein Auszug aus dem Artikel "Neue Spielregeln" der "Radwelt" 02/2020, gekürzt und etwas adaptiert:
1. Zehn Punkte für Leute am Steuer:
DAS ändert sich für den Kfz-Verkehr
1.1. 1,5 / 2,0 m Mindestabstand von Kfz beim Fahrradüberholen
Neu geregelt, sonst ist eben 🚲-Überholverbot:
- immer 1,5 m Abstand zum Rad mindestens(!) innerorts,
- immer 2,0 m Abstand zum Rad mindestens(!) außerorts.
Bußgeld € 30.
Dazu dieser Tipp:
HIER veröffentlicht der ADFC Langenhagen eine Karte mit den Straßen in Langenhagen, in denen das Überholen von Radfahrenden demnächst verboten ist. Gründe für das Überholverbot:
- zu schmale Straße: Straßenbreite kleiner als 5 m,
- geparkte Autos: verbleibende Straßenbreite kleiner als 5 m,
- Verengungen, ...
1.2. Neu: Schrittgeschwindigkeit für Kfz über 3,5 to beim Rechtsabbiegen
Kfz-Rechtsabbiege-Geschwindigkeit max. 4 bis 7 km/h,
Kontrollmöglichkeit über den Fahrtenschreiber:
- € 70 Bußgeld
- 1 Flensburg-Punkt
1.3. Kfz biegen 🚲-gefährdend ab
Bußgeld verdoppelt:
- alt: € 70
- neu: € 140
Fahrverbot:
- neu: 1 Monat
1.4. 🚲-gefährdendes Öffnen von Kfz-Türen (Dooring)
Bußgeld:
- alt: € 20
- neu: € 40
1.5. Halten auf Radschutzstreifen verboten
Bußgeld verdreifacht:
- alt: € 15 bis € 30,
- neu: € 55 bis € 100, also etwa verdreifacht
Punkt Flensburg:
- neu: 1 Punkt, wenn 🚲-behindernd geparkt
1.6. Halten / parken an Haltestellen für Busse/Straßenbahnen
Bußgeld:
- € 55 bis € 100
- € 70 mit Behinderung
1.7. Parkverbot vor Kreuzungen neben Radwegen
- alt: Parkverbot bis 5 Meter
- neu: Parkverbot bis 8 Meter
1.8. Strafen verdoppelt bei zu hoher Kfz-Geschwindigkeit
Bußgeld verdoppelt bis 20 km/h zu schnell
- alt: € 15
- neu: € 30, also verdoppelt
1 Monat Fahrverbot bereits bei niedrigerer Übertretung
- alte Grenze: ab 31 km/h zu schnell
- neue Grenze: bereits ab 21 km/h zu schnell
1.9. Autolärm-Posing wird drastisch teurer
Bußgeld ver-8-facht:
- alt: € 10
- neu: € 80
1.10. Unnützes Hin- und Herfahren mit Kfz
Bußgeld ver-5-facht:
- alt: € 20
- neu: € 100
2. Zehn Punkte für Leute am Lenker:
Das ändert sich für den 🚲-Verkehr
2.1. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
In der StVO-Novelle wird klar formuliert:
Auf dem 🚲 darf man generell zu zweit nebeneinander fahren, sofern anderer Verkehr nicht behindert wird.
2.2. bis 2.10.
Weitere Punkte in der "Radwelt" 2/2020 ab Seite 12:
ADFC-Mitglieder erhalten diese Zeitschrift kostenfrei per Post nach Hause
Eine kommentierte Version steht z.B. auch in der Süddeutschen Zeitung, mit Bezug - natürlich - auch fürMünchen:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-strassenverkehrsordnung-radfahrer-gefahrenstellen-1.4868637
3. Zusammenfassung
Diese StVO-Novelle geht Andreas Scheuer,Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur in Berlin, einen Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen. Sehr bedauerlich ist es, dass die "Vision Zero" - also keine Toten und keine Schwerverletzten im Straßenverkehr - nicht als Ziel in dieser StVO-Novelle verankert wurde.
Denn:
Dabei geht's mit "Zero" in gleichgroßen Städten, mit Angabe der Anzahl an Todesopfern im Straßenverkehr 2019:
- null (0) in Oslo,
- null (0) in Helsinki,
- zwanzig (20) in Hannover.
Und:
Hannover ist für Radfahrende die gefährlichste Großstadt in ganz Deutschland, mit den allermeisten Toten/Schwer(st)verletzten unter den Radfahrenden, bezogen auf die Einwohnerzahl.
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Grundlage
Basis dieses MyHeimat-Beitrages des http://ADFC-Langenhagen.de ist der Beitrag "Neue Spielregeln" in der Zeitschrift "Radwelt" 2/2020 des ADFC e.V., Seite 12 bis 15, mit geänderter Aufteilung und versehen mit eigenen Ergänzungen.