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🚲 = ✅️! Langenhagen: Der neue 🚲-Standard?!
🚲 = ✅️! Radweg ja danke, aber Schulkinder bitte vom 🚲 absteigen ...

  • ➡️ Bild anklicken für GANZES Bild! ⬅️
  • Foto: Ein ganz ❤️-liches Dankeschön für dieses aufschlussreiche Bild geht an den 🚲-Freund B.L., der diese Sotuation am "Paulaner" (Rad-Schiebe-Richtung SÜDEN) ablichtete.
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Vorab
Wie ist denn Deiner Meinung nach das Radfahren in Langenhagen?
■ Ist's Himmel oder Hölle?
■ Oder gar das  PARADIES für 🚲-Fahrende? >> HIER kannst Du es selber online bewerten, beim aktuellen ADFC-Fahrradklima-Test 2024 ... ;-)
- - - - - 

Erst mal diesen Link anschauen: Anderswo auf dem Gehweg

Langenhagen's neuer 🚲-Sicherheits-Trick. Radunfälle vermeiden geht wohl immer mehr so:
■ Schulkinder sollen hier, auf dem Weg zur Schule, besser nicht Radfahren, sondern lieber ihr Rad nur schieben.

Das Bild oben ist KEIN Ausnahme-Glückstreffer
>> HIER ist ein weiteres Foto einer vergleichbaren Schulweg-Situation in Langenhagen, bei der morgens/mittags ebenfalls überwiegend Schüler*innen mit dem Rad zur Schule unterwegs sind.

Vorsichtig(er)
Und die meisten Radfahrenden sind eh vorsichtig(er), weil sie NICHT (wie andere) geschützt sind durch Gurt  Airbag, Nackenstütze, Karosserieknautschzone, Seitenauffahrschutz, Türholme, ...

Hintergrund: Absteigen = gut für die Unfallstatistik

■ es gibt dann ja keine Radunfälle mehr,
■ sondern nur noch Unfälle mit zufußgehend Rad-Schiebenden!

Erschreckende Statistik der Polizei Langenhagen

höher:
■ um 38,1(!) % lagen die 🚲-Unfallzahlen in Langenhagen über dem Bundesdurchschnitt,
höher:
■ um 12,5(!)  % lagen die 🚲-Unfallzahlen in Langenhagen 2023 höher als im Vor-Corona-Jahr 2017.

Weitere Beiträge zu den Themen

Radfahrer absteigenLangenhagenSchulkinderRadwegPolizei LangenhagenAbstiegskampfSchulkindRadwegePaulanerAbstiegCoronavirus

16 Kommentare

Radfahren macht Spaß!

Kommentar wurde am 23. Oktober 2024 um 19:34 editiert

Der § 1 der StVO gilt immer und überall.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 3 Geschwindigkeit

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

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