▼▼▼▼▼▼▼▼▼: Haifischzähne - und mehr! StVO-Novelle 2020: Neue Verkehrszeichen. HIER: Sechs "neue" rund ums 🚲
StVO-Novelle 2020:
Haifischzähne + fünf weitere neue Verkehrszeichen rund ums Rad
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Tipp vorab
HIER stehen die neuen, höheren Bußgelder / Flensburg-Punkte für die Radfahrenden.
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Neue Verkehrszeichen
Seit dem 28. April 2020 gelten neue Verkehrsregelungen. Mit ihnen werden auch einige neue Verkehrszeichen eingeführt.
Vorgehen und Ziel dieser StVO-Novelle:
- Verwarnungs- / Bußgelder wurden erhöht,
- es gibt deutlich schneller Punkte in Flensburg,
- besonders schwächere Verkehrsteilnehmende (zu Fuß, mit dem Rad) sollen besser geschützt werden.
Details zum Bilde:
Sechs neue Verkehrszeichen rund ums 🚲 und ihre Bedeutung
1. Überholverbot:
Hier ist das Überholen von Zweirädern verboten
Das Verkehrszeichen bedeutet, dass mehrspurige Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Quads, ...) in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, keine Motorräder oder Fahrräder* überholen dürfen.
2. Fahrradzone:
Hier haben Radfahrende Vorrang
Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln
für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen
höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben.
3. Haifischzähne:
Hier müssen Autos abbremsen
Wer oft in den Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese an
Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf
herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs. Mit der neuen
StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt werden.
4. Radschnellweg:
Hier geht es zügig und sicher voran
Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie
sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind
breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie
Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen können auch längere Strecken zügig und sicher
zurückgelegt werden, beispielsweise von Pendlern.
5. Lastenrad:
Die neue Art des Transports
Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle
Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.
6. Rechtabbiegepfeil für Radfahrer
Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel für Radfahrende offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.
Hintergrund:
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch wahrscheinlich herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn man muss sich hierbei so verhalten:
wie bei einem Stoppschild!!!.
Das bedeutet, dass:
- das Fahrzeug (Kfz, Rad) zunächst vollständig anhalten muss
- und es danach laut StVO mindestens drei Sekunden stehenbleiben muss.
Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
ACHTUNG:
Diese Regelungen zum Rechtsabbiegepfeil gelten auch für Radfahrende:
- komplett stoppen,
- drei Sekunden warten.
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HIER ist noch mehr zu diesem Thema, in der Presseerklärung des ADFC e.V., Berlin, unter dem Thema: "Die StVO 2020: Das hat sich geändert!"
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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