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52 % Pkw! Krad? Fahrrad? Lkw? Fußgänger? andere?
Wer verursachte denn eigentlich die (zu) vielen tödlichen Verkehrsunfälle?

🚗? 🏍? 🚲? 🚛? 🚶? ???

Der Ablauf 

  • die Polizei nimmt die Verkehrsunfälle auf und legt dabei Hauptverursacher fest. 
    Merke: 
    Es sind - laut Polizei - NUR Verkehrsteilnehmer die Unfall-Verursacher. 
    Und NIE Verkehrsplanung, Gesetze, Vorschriften, mangelnde Überwachung des rollenden bzw. des stehenden Verkehrs, ...
  • das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich umfangreiche Zahlenkolonnen, 
  • Dritte werten diese Daten dann aus,
  • und sie machen daraus übersichtliche / aufschlussreiche Graphiken, wie auch in diesem Falle:
    - Bild 1: Autor www.fahrrad-unfallorte.de
    - Bild 2: Autor www.radunfaelle.wordpress.com
       => weitere Graphiken: www.X.com

Die drei Haupt-Abläufe bei tödlichen Verkehrsunfällen 2023

  1. 18 %: Pkw-Alleinunfall
  2. 10 %: Unfall Pkw => Pkw
  3.    8 %: Kraftrad-Alleinunfall

Diese Zahlen sind erstaunlich, 
denn Personen in PKW /auf Motorrädern sind ja eigentlich gut geschützt, u.a. durch Gurt, Nackenstütze, Airbag(s), Knautschzone(n), Seitenauffahrschutz, Verbundglasscheibe(n)  bzw. durch u.a. Helm, Motorrad-Bekleidung, Rückgratstütze: Ganz im Gegensatz zu Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die deutlich weniger geschützt sind.
Diese drei Ursachen allein ...
Sie machen zusammen schon 36 % aller und damit mehr als 1/3 aller tödlichen Verkehrsunfälle aus.

Die Hauptverursacher von Verkehrsunfällen 2023 mit Todesfolge sind Personen mit

  • XX XX XX XX XX xx: 52 % Pkw
  • XX xxx: 13 % Kraftrad
  • XX xx: 12 % Fahrrad
  • XX x: 11 % Lkw
  • X: 5 % Fußgänger
  • X x: 6 % andere

Resumeé
Wir hoffen, dass dieser MyHeimat-Beitrag zur Info / zur Aufklärung / zum Nachdenken beiträgt.
Und
Wir drücken die Daumen, dass DESTATIS, das Statistische Bundesamt, für das Jahr 2024 weniger tödliche Verkehrsunfälle vermelden muss. Mitte 2025 wissen wir mehr ...

Vision Zero = rechtsverbindliche Vorschrift
Zu StVO § 1 Grundregeln

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. 
  • Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. 
  • Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller(!) verkehrlichen Maßnahmen.
  • Die Unterstreichungen und das (!) wurden vom Autor dieses Beitrages hinzugefügt.
  • Vision-Zero-Fundstelle:
    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

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