Helle(!) Kfz!?!? Die dunkle Jahreszeit beginnt
Überlebenswichtig für Kfz-Insassen: Grelle Farben & deutlich reduzierte Geschwindigkeit
Bitte auch die Kommentare unter dem Beitrag beachten!
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Es wird dunkler draußen!
Kfz-Tipp 1:
Farbe drastisch heller
Appell an alle Kfz-Fahrer
Stelle sicher, dass Dein Auto durch helle/grelle*) Farbe gut sichtbar ist.
*) Ergebnis einer Studie des britischen Verkehrs-Clubs:
Es sind gerade die Besitzer von dunklen/ganz dunklen Autos, die - lautstark - von anderen fordern, dass sie NUR helle/grelle Farben nutzen.
Kfz-Tipp 2:
Geschwindigkeit bei Dunkelheit drastisch runter
Sichtfahrgebot: StVO-Vorschrift für alle
Tempo NUR auf Sichtweite:
"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren*) Strecke gehalten werden kann."
*)
■ Vorgeschriebene Leuchtweite des Kfz-Abblendlichtes = 60 m.
■ Bei trockenen Straßenbedingungen kommt ein Kfz mit 60 km/h auf 54 m zum Stehen. Somit bleiben nur sechs m Reserve, z.B.:
- für "etwas" schlechtere Straßenbedingungen,
- für "etwas" abgelenkte Kfz-Fahrer*innen.
■ Schneller darf mit Abblendlicht (als einziger Lichtquelle) nicht gefahren werden = Sichtfahrgebot.
Quelle Zitat oben
StraßenVerkehrs-Ordnung StVO § 3 "Geschwindigkeit": Absatz (1) Satz 4
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Erinnerung "1"
Sicherheit im Straßenverkehr ist eine gemeinsame Aufgabe.
Erinnerung "2"
Warum apelliert man gerade jetzt wieder an Radfahrende, stets wie ein Weihnachtsbaum herumzufahren? Anstatt Autofahrer auf grelle Kfz-Lackierung und das Sichtfahrgebot hinzuweisen?
Bild-Quelle
Facebook-Beitrag / "The Biking Lawyer LLP": Lawyers for Cyclists - Advocates for Change
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Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
9 Kommentare
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