Abstand! Mehr mit Selbsterkenntis
Tagesschau-Video! Ja, ich = 96 %, aber 93 % NICHT all die anderen ...
Wunsch / Wirklichkeit:
Im Bilde:
Ich = völlig ok, aber alle diese anderen ...
Straßenverkehrs-Ordnung StVO § 5 "Überholen" Absatz (4) Satz 3
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:
■ innerorts mindestens 1,5 m
und
■ außerorts mindestens 2 m."
Links
- Paragraph 5 StVO "Überholen"
- ZWEIRAT Stuttgart bei "X"
- Tagesschau-Video in der ARD-Mediathek ( 2 Minuten )
Überholen verboten, aber mit Konsequenzen (siehe Link unten)
😉: 70 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
😉: 🚘 überholt 🚲 falsch ...
😉: 🚛 überholt 🚲 falsch ...
Link
Langenhagen:
SO greift die Polizei zum Schutze der 🚲-Fahrenden durch ...
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
3 Kommentare
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