1. Frage: Ja? Nein? Aber, wenn ...
Rad-Verkehrsquiz mit Gewinnen: "Dürfen Radfahrer*innen denn auf allen(!) Gehwegen mit der Rad fahren???"
Tipp:
- diese Verkehrs-Quiz-Frage 1 ist inzwischen abgeschlossen:
Bitte keine weiteren Antworten mehr einsenden, - Die richtige Lösung zur abgeschlossenen Frage 1 (unten) ist gemäß § 2 Abs. 5 StVO von 2016:
1.
Geeignete erwachsene Radfahrende (in der Regel ab 16 Jahren) DÜRFEN IMMER auf Gehwegen radfahren, wenn sie dort radfahrende Kinder bis zum vollendeten Alter von 8 Jahren begleiten.
2.
Kinder bis zum vollendeten Alter von 8 Jahre MÜSSEN auf den Gehwegen )also keinesfalls auf der Straße) radfahren.
Alternativ können sie auf baulich getrennten Radwegen radfahren, falls vorhanden.
3.
Kinder zwischen 8 und bis zum vollendeten Alter von 10 Jahren DÜRFEN auf Gehwegen radfahren.
4.
Es gelten weitere Regelungen, siehe direkt in der StVO § 2 Absatz (5), ganz unten im Paragraphen. - Und hier geht's weiter mit Verkehrs-Quiz-Frage 2:
Wieder mit Gewinnen.
Verkehrsquiz rund ums Rad
Quiz-Frage 1:
- Dürfen Radfahrer*innen auf Gehwegen fahren?
Mögliche Antworten:
- ja ...
- nie ...
- nein ...
- immer ...
- wenn, dann...
- ständig laut klingeln ...
- aber nicht grundsätzlich ...
- möglichst schnell Radfahren ...
- wenn das Licht am 🚲 eingeschaltet ist ...
- ...
Richtig ist:
Antworten bitte unten als Myheimat-Kommentar eintragen. Oder als persönliche MyHeimat-Nachricht oder per Email einsenden an Info(at)AdfcLangenhagen.de: Danke!
Gewinn(e):
- pro Frage drei mal je ein Sonax-🚲-Putztuch
- fürs ganze Quiz: Ein siebenteiliges Sonax-🚲-Pflegeset
- fürs ganze Quiz: Eine Erstattung des ersten Jahres-Mitgliedsbeitrages für neue Einstiegs(!)-Mitglieder 2024, Eintritt z.B. hier
So geht's weiter:
- Auflösung folgt,
- Gewinne versenden,
- Fortsetzung (Frage 2) folgt!
- DANN, bei Veröffentlichung der Frage "2", ist auch Einsendeschluss!
Tipp 1:
- Keine Teilnahme unter 18!
Tipp 2:
- Gewinnspiele können süchtig machen!
Tipp 3:
- Verlosung bei mehr richtigen Lösungseinsendungen unter ADFac-Aufsicht, keine Barauszahlung
Tipp 4:
Grundsätzlich verboten - jedoch wenn eine Beschilderung es erlaubt Kinder ja bis zum 10 Lebensjahr und die Begleitperson darf ebenfalls den Geweg benutzen.
mfg Peter
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