Unfall 🚙/🚲! Wie kann man(n) nur
Opel-Meriva-Fahrer "übersieht" Radfahrer beim Rechts-Abbiegen. - Straftat nach § 229 StGB
Vorab-Info "sicher(er)er Schulweg":
HIER, in diesem Beitrag, geht's um Autos an der Grundschule Engelbostel.
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Unfall 🚙/🚲 beim Kfz-Rechtsabbiegen:
Wie kann man(n) nur, an einer sooo übersichtlichen Kreuzung???
Straftat-Bestand nach StGB § 229 = fahrlässige Körperverletzung.
Auf was Radfahrer wohl vertrauen könn(t)en:
■ Vorfahrt?
■ rote Querung?
■ grüne 🚲-Ampel?
Nix da, mit dem 🚙 rechts abbiegen geht vor ...
Nach der Polizeimeldung
46-jähriger Autofahrer übersieht
Radfahrer
42-jähriger Radfahrer bei Unfall leicht verletzt
Langenhagen. Der 46-jährige Fahrer eines Opel Meriva hat beim Abbiegen einen hinter ihm fahrenden Radfahrer übersehen und angefahren. Der 42-jährige Radfahrer wurde leicht verletzt.
Der Opelfahrer war am Mittwochabend, 3. April, gegen 22.35 Uhr auf der Münchner Straße aus Richtung Schulenburg kommend unterwegs und wollte nach rechts in die Hessenstraße in Richtung Fertighauswelt abbiegen. Der Radfahrer kam aus der gleichen Richtung auf dem dortigen Radfahrstreifen. Beim Zusammenstoß entstanden an beiden Fahrzeugen Schäden. Da nur leicht verletzt, musste der 42-Jährige nicht in ein Krankenhaus transportiert werden.
Den Opelfahrer erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren. Zeugenhinweise an die Polizei unter Telefon (0511) 1094215.
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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