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🚙/🚛-Fußweg-Parken IST verboten, schon immer
Oberstes Gericht, endlich: "OrdnungsĂ€mter MÜSSEN(!) ab jetzt auch was DAGEGEN tun, wenn ..." Verfassungswidrig?

Neu:
Das Bundesverwaltungsgericht BVerwG Leipzig urteilte endlich eindeutig!

Falschparker gefÀhrden Menchenleben, siehe z.B. Links hier und hier ...

Deshalb!
Das BVerwG hat gerade, am 6.6., SO geurteilt:

  1. Es gibt u.U. einen Anspruch darauf, dass das stÀdtische Ordnungsamt gegen Falschparker einschreiten muss.
  2. Dann hat diese Behörde keinen Ermesssensspielraum mehr.
  3. Wat mut, dat mut!
  4. (ツ)

Dazu die Pressemeldung des BVerwG vom 6.6.: 
https://www.bverwg.de/pm/2024/28

Allerdings:
Fußwege sind fĂŒr alle(!) zu Fuß da, nicht nur fĂŒr Anwohner*innen. Warum urteilt dann das Gericht, dass NUR Anwohner*innen das Recht auf stĂ€dtische Maßnahmen haben?

Ergebnis:
Manche halten daher das Urteil fĂŒr verfassungswidrig, weil es eine Ungleichbehandlung von FußgĂ€ngern auf dem gleichen Fußweg sieht (Zweiklassengesellschaft):

  • Anwohner dĂŒrfen stĂ€dtische Maßnahmen durchsetzen,
  • Nicht-Anwohnende dĂŒrfen stĂ€dtische Maßnahmen nicht durchsetzen.

Fragen:
■ Hatten die Richter*innen des BVerwG etwa Angst davor, dass nun jede*r stĂ€dtische Maßnahmen gegen falschparkende 🚙/🚛-Fahrer durchsetzen könnte?
■ Einfach so, gegen diese Fußweg-Falschparker?
■ Und es auf einmal deutlich weniger Kfz-StellflĂ€chen gĂ€be, weil unerlaubte/illegale nun tatsĂ€chlich wegfallen?

Aber immerhin:
Schauen wir mal ...

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