đ/đ-FuĂweg-Parken IST verboten, schon immer
Oberstes Gericht, endlich: "OrdnungsĂ€mter MĂSSEN(!) ab jetzt auch was DAGEGEN tun, wenn ..." Verfassungswidrig?
Neu:
Das Bundesverwaltungsgericht BVerwG Leipzig urteilte endlich eindeutig!
Falschparker gefÀhrden Menchenleben, siehe z.B. Links hier und hier ...
Deshalb!
Das BVerwG hat gerade, am 6.6., SO geurteilt:
- Es gibt u.U. einen Anspruch darauf, dass das stÀdtische Ordnungsamt gegen Falschparker einschreiten muss.
- Dann hat diese Behörde keinen Ermesssensspielraum mehr.
- Wat mut, dat mut!
- (ă)
Dazu die Pressemeldung des BVerwG vom 6.6.:Â
https://www.bverwg.de/pm/2024/28
Allerdings:
FuĂwege sind fĂŒr alle(!) zu FuĂ da, nicht nur fĂŒr Anwohner*innen. Warum urteilt dann das Gericht, dass NUR Anwohner*innen das Recht auf stĂ€dtische MaĂnahmen haben?
Ergebnis:
Manche halten daher das Urteil fĂŒr verfassungswidrig, weil es eine Ungleichbehandlung von FuĂgĂ€ngern auf dem gleichen FuĂweg sieht (Zweiklassengesellschaft):
- Anwohner dĂŒrfen stĂ€dtische MaĂnahmen durchsetzen,
- Nicht-Anwohnende dĂŒrfen stĂ€dtische MaĂnahmen nicht durchsetzen.
Fragen:
â Hatten die Richter*innen des BVerwG etwa Angst davor, dass nun jede*r stĂ€dtische MaĂnahmen gegen falschparkende đ/đ-Fahrer durchsetzen könnte?
â Einfach so, gegen diese FuĂweg-Falschparker?
â Und es auf einmal deutlich weniger Kfz-StellflĂ€chen gĂ€be, weil unerlaubte/illegale nun tatsĂ€chlich wegfallen?
Aber immerhin:
Schauen wir mal ...