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🚙/🚛-Fußweg-Parken IST verboten, schon immer
Oberstes Gericht, endlich: "Ordnungsämter MÜSSEN(!) ab jetzt auch was DAGEGEN tun, wenn ..." Verfassungswidrig?

Neu:
Das Bundesverwaltungsgericht BVerwG Leipzig urteilte endlich eindeutig!

Falschparker gefährden Menchenleben, siehe z.B. Links hier und hier ...

Deshalb!
Das BVerwG hat gerade, am 6.6., SO geurteilt:

  1. Es gibt u.U. einen Anspruch darauf, dass das städtische Ordnungsamt gegen Falschparker einschreiten muss.
  2. Dann hat diese Behörde keinen Ermesssensspielraum mehr.
  3. Wat mut, dat mut!
  4. (ツ)

Dazu die Pressemeldung des BVerwG vom 6.6.: 
https://www.bverwg.de/pm/2024/28

Allerdings:
Fußwege sind für alle(!) zu Fuß da, nicht nur für Anwohner*innen. Warum urteilt dann das Gericht, dass NUR Anwohner*innen das Recht auf städtische Maßnahmen haben?

Ergebnis:
Manche halten daher das Urteil für verfassungswidrig, weil es eine Ungleichbehandlung von Fußgängern auf dem gleichen Fußweg sieht (Zweiklassengesellschaft):

  • Anwohner dürfen städtische Maßnahmen durchsetzen,
  • Nicht-Anwohnende dürfen städtische Maßnahmen nicht durchsetzen.

Fragen:
■ Hatten die Richter*innen des BVerwG etwa Angst davor, dass nun jede*r städtische Maßnahmen gegen falschparkende 🚙/🚛-Fahrer durchsetzen könnte?
■ Einfach so, gegen diese Fußweg-Falschparker?
■ Und es auf einmal deutlich weniger Kfz-Stellflächen gäbe, weil unerlaubte/illegale nun tatsächlich wegfallen?

Aber immerhin:
Schauen wir mal ...

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