🚙/🚛-Fußweg-Parken IST verboten, schon immer
Oberstes Gericht, endlich: "Ordnungsämter MÜSSEN(!) ab jetzt auch was DAGEGEN tun, wenn ..." Verfassungswidrig?
Neu:
Das Bundesverwaltungsgericht BVerwG Leipzig urteilte endlich eindeutig!
Falschparker gefährden Menchenleben, siehe z.B. Links hier und hier ...
Deshalb!
Das BVerwG hat gerade, am 6.6., SO geurteilt:
- Es gibt u.U. einen Anspruch darauf, dass das städtische Ordnungsamt gegen Falschparker einschreiten muss.
- Dann hat diese Behörde keinen Ermesssensspielraum mehr.
- Wat mut, dat mut!
- (ツ)
Dazu die Pressemeldung des BVerwG vom 6.6.:
https://www.bverwg.de/pm/2024/28
Allerdings:
Fußwege sind für alle(!) zu Fuß da, nicht nur für Anwohner*innen. Warum urteilt dann das Gericht, dass NUR Anwohner*innen das Recht auf städtische Maßnahmen haben?
Ergebnis:
Manche halten daher das Urteil für verfassungswidrig, weil es eine Ungleichbehandlung von Fußgängern auf dem gleichen Fußweg sieht (Zweiklassengesellschaft):
- Anwohner dürfen städtische Maßnahmen durchsetzen,
- Nicht-Anwohnende dürfen städtische Maßnahmen nicht durchsetzen.
Fragen:
■ Hatten die Richter*innen des BVerwG etwa Angst davor, dass nun jede*r städtische Maßnahmen gegen falschparkende 🚙/🚛-Fahrer durchsetzen könnte?
■ Einfach so, gegen diese Fußweg-Falschparker?
■ Und es auf einmal deutlich weniger Kfz-Stellflächen gäbe, weil unerlaubte/illegale nun tatsächlich wegfallen?
Aber immerhin:
Schauen wir mal ...
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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