MIn. 5 m? Regelmäßig zu dicht vor dem Zebrastreifen geparkt: Gefährlicher Schulweg zur Leibniz-IGS (L-IGS) an der Rathenaustraße / Karl-Kellner-Straße in Langenhagen
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Aktuelles Bußgeld mind. € 25,00
Parken im Abstand von weniger als 5 m vor dem Fußgängerüberweg/ZebrastreifenAkute Gefährdung auf dem Schulweg zur L-IGS Langenhagen:
Mangelndes Sichtfeld vor Zebrastreifen durch permanentes Falschhalten / Falschparken
Immer wieder
Falschhalter / Falschparker halten / parken regelmäßig so oft zu dicht vor dem Fußgänger-Überweg (= Zebrastreifen) auf dem Schulweg an der Rathenau-Straße / Karl-Kellner-Straße, dass der Seitenstreifen dort schon ganz ausgefahren ist.
Auf dem Bild
Halte-Abstand zum Zebrastreifen: 2,1 m statt der vorgeschriebenen 5 m.
Akute Gefährdung
Dieses zu enge Halten vor dem Zebrastreifen versperrt ankommenden Kfz die Sicht auf den Zebrastreifen und gefährdet so u.a. die Schulkinder auf dem täglichen Weg von und zur L-IGS.Vorschrift
"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten."
Fundstelle
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
- Abschnitt Vorschriftzeichen
- Unterabschnitt 9 Markierungen
- Teil 66: Zeichen 293 Fußgängerüberweg
- Link zu "Gesetze im Internet"
- Details siehe Bild 2
Akton an dieser Stelle:
Vorschläge an die Stadt Langenhagen für eine Falschhalter-Abwehr-Maßnahme
- Stahlbügel aufstellen
Aufstellung von Stahlbügeln auf dem Seitenstreifen im geeigneten Abstand, so wie sie die Stadt Langenhagen in der gleichen Straße schon öfter zur Verhinderung von Falschhaltern / Falschparkern aufgestellt hat, siehe Bild 3. - Falschhalter / Falschparker abschleppen wegen Gefährdung
Bis zur Aufstellung von Stahlbügeln müssen falsch haltende / falsch parkende Fahrzeuge hier wegen akuter Gefährdung von zu Fuß Gehenden abgeschleppt werden, da die Einschränkung des Sichtfeldes das Risiko von Unfällen deutlich erhöht.
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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