Helfer*innen gesucht: OBS-Messungen in der Region Hannover! StVO: Mindestens 1,5 m Abstand überholendes Kfz / Fahrrad!
OBS.
OBS-Messungen zur StVO-Vorschrift: 🚘/🚲-Überhol-Abstand innerorts = min. 1,5 m
OBS
= Open Bike Sensor
= Offener Zweirad Fühler
Ablauf
Der ADFC Langenhagen misst mit OBS-Abstands-Mess-Gerät demnächst auf den Straßen von Langenhagen den Überholabstand:
- 🚘/🚲,
- 🚚/🚲,
- 🏍/🚲.
Die Messergebnisse werden auf öffentlichen Karten publiziert.
Ziele dieser Messungen
- die Überholabstände im Vergleich zur STVO-Vorschrift in Langenhagen zu erfassen und zu publizieren,
- Stellen mit besonders engen Überholvorgängen zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen.
Vorschriftenlage
StVO § 5 Überholen, Absatz (4)
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von
- zu Fuß Gehenden,
- Rad Fahrenden
- und Elektrokleinstfahrzeug Führenden
beträgt der ausreichende Seitenabstand
- innerorts mindestens 1,5 m und
- außerorts mindestens 2 m."
Interessierte an der Mitarbeit
Zur Kontaktaufnahme bitte direkt an den ADFC Langenhagen wenden:
https://adfc-langenhagen.chayns.net/team-adfc-langenhagen
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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