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Zebra Rathenaustraße / Karl-Kellner-🚲-Straße
Halten(!) verboten 5,00 m vor Zebrastreifen fürs freie Sichtfeld: Falschhalter & besonders Falschparker gefährden massiv Kinder auf dem Weg von / zur Schule (Kindergarten auch)

  • Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot, siehe Bild 2. Die Person, die diesen Mercedes so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz, die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die diesen MERCEDES das so geparkt hat.
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Gefahrenabwehr auf Schulwegen: 
Die aktuelle Fortbildung für Fahrer*innen von Kfz  

Halteverbot 5 m vor Zebrastreifen 

Das Halten (und damit das Parken sowieso) ist vor Fußgängerüberwegen bis zu 5 Meter davor verboten, damit das Sichtfeld von querenden Personen nicht eingeschränkt wird:  Das Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung ordnet ein Halteverbot auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor an: Siehe Bild 2.

Weiteres dazu aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.

  • Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot, siehe Bild 2. Die Person, die diesen Mercedes so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz, die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die diesen MERCEDES das so geparkt hat.
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6 Kommentare

Die Jugend von heute geht gerne - und weit zu Fuß.

Daher gibt es StVO-Vorschriften, die zum ihrem und zum Schutz aller anderen erlassen wurden: Leute mit Führerschein kennen die und halten sich dran.

;-)

P.S.
In Deutschland ist die "Vision Zero", also keine Verkehrsunfälle mit Getöteten / Schwerverletzten, eine bindende Vorschrift in der StVO-VwV zu § 1.

@ Arnim Wegner: Ich bin nun überhaubt kein Fan dieses "Kanals", aber das was hier im Beitrag steht ist richtig und wichtig:
Das Halten und Parken ist 5m vor dem Fußgangerüberweg (Zebrasteifen) verboten!
Das aus gutem Grund - und für meinen Geschmack währen übrigens 10m angemessener!
Denn: Am Zebrastreifen haben Fußgänger (mal) den Vorrang - was eigentlich für alle - ein tolles Selbstbedienungssystem darsrellt. Daher ist es für Fahrzeugführer wichtig rechtzeitg erkennen zu können, ob sich ein Fußgänger dem Übergang nähert und ein Fußgänger muss überschauen können, ob der (Über-) Weg "frei" ist. 
Das ist besonders wichtig für die Schulkinder die gerade einmal über die Moterhaube eines "normalen" PKW (kein SUV, Tansporter oder gar LKW) hinweh schauen können...
Im Bereich der Stadt Hannover melde ich diese Verstöße auch recht konsequent unter "32.41@hannover-stadt.de" an "
Mein Text lautet dazu z.B. wie folgt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am Donnerstag, den xx.x.202x, war um yy:yy Uhr der PKW „X -  ....“ in Hannover  in der Ystraße an der Einmündung der Zstraße kurz vor dem Fußgängerüberweg abgestellt.
Ich bitte Sie den Sachverhalt zu prüfen.
Für ein mögliches OWi-Verfahren füge ich ein Foto mit Metadaten an.
Mit freundlichen Grüßen...-"

Zwei Beitrags-Ergänzungen

1. Zuständigkeit / Hinweise

Die Verwaltung Stadt Langenhagen ist zuständig für den ruhenden Verkehr, u.a. an Zebrastreifen:
- Parken / Falschparken
- Halten / Falschhalten.
Sie wird regelmäßig informiert, zuletzt durch diese Online-Mängelmeldung vom 5. Januar 2023:
https://maengelmelder.langenhagen.de/bms/1153735
Darin wird eine bauliche Veränderung vorgeschlagen: Auch dafür ist die Verwaltung der Stadt Langenhagen zuständig, aber bisher ...

2. Istsituation

Die Istsituation hat sich drastisch noch mehr verschlechtert:
Parkten bisher die Personen am Steuer von Kfz wenigstens noch mit " ein lütt, lütt bisschen" Abstand vor dem Zebrastreifen (statt der vorgeschriebenen 5(!) m), so ist dieser Abstand inzwischen durch noch verantwortungslosere Personen am Steuer von Kfz auf 0,00 m geschrumpft, siehe diesen MyHeimat-Beitrag: https://www.myheimat.de/langenhagen/c-blaulicht/zweiter-beitrag-zwei-bilder-falschhalter-falschparker-gefaehrden-sicherheit-weiterhin-permanent-an-diesem-schulweg-zebrastreifen_a3450381

Warum??
Weil die Verwaltung der Stadt Langenhagen DAS Verhalten durch Nichtstun fördert, also:
- weder durch bauliche Maßnahmen,
- noch durch Bußgelder oder (besser) durch Abschleppen.

Fortsetzung folgt ...

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