Gesetzesübertritt, oder die Alternative: Langsamer, bis zum Umfallen .....
SOOO langsam
geht's gar nicht!
Ein Fußweg ist ein Fußweg,
und kein Radweg,
und deshalb gilt "max. Fußgängergeschwindigkeit",
und das gilt gilt auch für "Fußweg, Radfahrer erlaubt".
Und jetzt kommt der Eigen-Test:
Fahren SIE doch mal mit 5 km/h auf Ihrem Fahrrad!
Was, so langsam?
Genau, SO langsam!
Was, das geht nicht?
NEIN, DAS geht nicht!
Denn NUR mit Schrittgeschwindigkeit dürfen Radfahrende auf "Fußwegen, Radfahrer erlaubt" fahren:
Auch wenn gar kein Fußgänger da ist.
Was hat der Gesetzgeber sich DABEI gedacht?
Vielleicht, dass die Radfahrer sich dran gewöhnen sollen,
- dass Radfahren automatisch Gesetzesübertritt durch Schnellerfahren beinhaltet und speziell junge Leute sich dran gewöhnen sollen?
- dass die Radfahrer doch besser gleich auf der Straße fahren sollen, weil SO langsam kann sowieso NIEMAND Radfahren?
Was hat sich die Verwaltung dabei gedacht, diese Schilder häufig einzusetzen, vielleicht
- dass so Geld gespart werden kann?
- dass die Sicherheit von Radfahrern SO besser gewährleistet ist, bis zum Umkippen?
- und dass die Radfahrenden das auch schön machen, nämlich lange Strecken mit Schrittgeschwindigkeit fahren, z.B.:
- - ganz entlang der Klusriede in Langenhagen,
- - ganz entlang der Münchener Straße in einem der Industriegebiete Langenhagens?
In Langenhagen (und anderen Kommunen) gibt es viele Straßen, die „Gehweg – Radfahren erlaubt“ oder „Radfahrer frei“, ist dasselbe, ausgeschildert sind.
Welche Konsequenzen hat das für den Radfahrer?
Keine Benutzungspflicht für Radfahrer
Solche Wege brauchen selbstverständlich NICHT benutzt zu werden, denn es sind keine Radwege (erst recht keine benutzungspflichtigen Radwege), sondern Gehwege.
Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also anzuhalten.
Inflationärer Gebrauch der Schilder
Der Gesetzgeber hat eigentlich gedacht, dass solche Beschilderungen nur selten verwendet werden sollen:
Denn das langsame Herumfahren von Radfahrern auf Gehwegen ist weder im Interesse der Fußgänger noch der Radfahrer.
Außerdem:
Falls die Behörden es (ernst) meinen, einen Sonderweg für den Radverkehr bereitstellen zu müssen, dann sollen sie auch einen vernünftig breiten, an Kreuzungen und Einmündungen sicher geführten Radweg zur Verfügung stellen.
Mit einem zur Benutzung auch durch Radfahrer freigegebenen Gehweg erweisen die Behörden gerade den unsicheren Leuten einen Bärendienst, denn es sind gerade die älteren und unsicheren Leute, die dann an der nächsten Kreuzung oder Einmündungen oder Grundstücksausfahrten vom nächsten Auto beim Abbiegen oder Herausfahren umgefahren werden, weil die Autofahrer auf die Fahrbahn gucken, aber nicht auf abseits geführte Gehwege.
Die Rechtslage:
Das blaue Zeichen gemäß §41 Anlage 2 ist das Zeichen 239 "Gehweg":
Es kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.
StVO, § 41 Vorschriftzeichen: Ge- oder Verbot
Satz 2.
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen.
Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Empfehlung
„Gehweg – Radfahrer frei“ ausgeschilderte Wege braucht kein Radfahrer zu benutzen: Entscheiden Sie selber, ob Sie vielleicht ja lieber mit dem Rad auf der Fahrbahn fahren:
Dort werden Sie von den Autofahrern besser gesehen und haben ein geringeres Unfallrisiko, weil sie Kreuzungen und Einmündungen ganz genau so befahren können wie die Autos. Das ist am sichersten, weil Sie dann nicht übersehen werden.
Es gibt allerdings immer mal wieder Autofahrer, die den Radfahrer dann durch Hupen, Schneiden oder laute Zurufe von der Fahrbahn herunterschmeißen wollen.
Falls Ihnen soe etwas als Radler passiert, gibt es drei Möglichkeiten:
a) ignorieren oder
b) Anzeige schreiben oder c
c) die Polizei bitten, anstelle einer Anzeige beim Autofahrer anzurufen und den Autofahrer aufzuklären.
Ob die Version „c)“ hinhaut, hängt von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Polizeidienststelle ab; diese Version ist aber ziemlich wirkungsvoll.
Eine ADFC-Umfrage an die politischen Gruppierungen Langenhagens zum Thema "Sicherheit auf dem Fahrrad" - vor der anstehenden Kommunalwahl - ist hier:
http://www.adfc-langenhagen.de/fragebogen
Weiterhin gute Fahrt!
Und kippen Sie nicht auf einem "Gehweg, Radfahrer frei" um,
wenn Sie sich dort an die bindende Geschwindigkeitsvorschrift "Fahren mit Schrittgeschwindigkeit"halten!
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Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag beinhaltet eine allgemeine Darstellung von Sachverhalten, und keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung. Haben Sie rechtliche individuelle Fragen, wenden Sie sich bitte an den dafür zugelassenen Personenkreis.
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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