Freedom Day!? Min. 1,5 m Abstand: Gilt natürlich weiter!!!! Aufklärung ...
StVO.
Freedom Day?! Min. 1,5 m Abstand 🚘/🚲!!!! Überhol-Abstandsregel der StVO gilt unverändert
Straßenverkehrsordnung StVO § 5 "Überholen", Absatz (4)
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand
- innerorts mindestens 1,5 m,
- und außerorts mindestens 2 m.
Zu diesem Thema passt dieser Aufklärungs-Beitrag des ADFC Langenhagen
Aufklärung mit dem ADFC-Abstands-Banner:
Abstand 🚗/🚲/🚗 = min. 1,5 m / min. 1,0 m innerorts: Sicher(er) Radfahren!
Unser Motto:
Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!
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Hinweis
Der ADFC Langenhagen appelliert an alle(!) Teilnehmenden im Straßenverkehr, sich an die Regeln der StVO/der StVZO zu halten und bittet weiterhin alle um Höflichkeit, Freundlichkeit, Zuvorkommen, Vorsicht, Rücksicht und - besonders - um Gelassenheit.
Und:
Die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen tritt für eine tatsachenbasierte Berichterstattung ein.
StVO = Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Das Wichtigste für uns:
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)!
ADFC-Mitglied werden
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Unsere Veranstaltungen
https://touren-termine.adfc.de/suche?fromNow=true&unitKey=16210010
Unser BLOG rund ums 🚲
https://www.myheimat.de/langenhagen/profile/adfc-ortsgruppe-langenhagen-rauf-aufs-rad-78140.html#paginaTop
Mehr Infos
https://www.ADFC-Langenhagen.de
Kontakt
Langenhagen@ADFC-Hannover.de
0151 240 799 75
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