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Faule Lkw-Fahrer? Aufkleber warnt in Langenhagen. - "Vorsicht: Lkw-Fahrer schaut NICHT in die Spiegel!" - Spediteure sind in der Verantwortung

  • WARNUNG! Dieser Aufkleber warnt vor Fahrern von Lkw, die zu "faul" sind für den Blick in die Spiegel des Lkw bzw. für den Blick über die Schulter. SO wird Unfallvermeidung ausgesetzt. . - . - . - . - Spediteure stehen besonders in der Verantwortung, denn diese Betreiber von Lkw könn(t)en die Gefahren reduzieren, durch die Nachrüstung von Abbiegeassistnten: WARUM haben das nicht längst alle(!) Spediteure gemacht???
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

🚲-Fahren macht Spaß!

Töten durch Faulheit? 

Lkw-Spiegel: Reinschauen? Ach was ...

Rechtsabbiegende Lkw sind dann eine Gefahr, wenn die Person am Steuer um die Ecke fährt, OHNE in die vorhandenen Spiegel zu schauen: DIESER Aufkleber warnt vor solchen Fahrerinnen und Fahrern.

Verantwortung:
Warum sind bestimmte Spediteure soooo inaktiv?

Spediteure/Lkw-Betreiber stehen besonders in der Verantwortung, denn diese Betreiber von Lkw könn(t)en die Gefahren reduzieren, durch die Nachrüstung von Abbiegeassistenten: WARUM haben das nicht längst alle(!) Spediteure gemacht??? Denn es geht ...

Geht doch!
Diese (und viele, viele andere) Lkw-Betreiber haben ihre Lkw komplett mit Abbiegeassistenten ausgestattet:

  • alle(!) 120 Lkw: Spedition Böhm Güterverkehr GmbH, Langenhagen
  • alle(!) 155 Lkw: Land Niedersachsen, incl. aller Sonder-Lkw
  • alle(!) 15 Lkw: Stadt Langenhagen, u.a. incl. Schneeräumer und Feuerwehr

Frage
Sind Spediteure, die ihre Lkw NICHT mit Abbiegeassistenten nachrüsten, verantwortungslos?

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Die rechtliche Lage

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO lässt keine "tötenden Winkel" zu, denn sie schreibt im § 56 "Spiegelparagraph" so:

StVZO: Bau- und Betriebsvorschriften
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

Absatz (1): Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Wesentlicher Verkehrsvorgang für Lkw-Fahrer
Beim Rechtsabbiegen niemanden totfahren.

Konsequenz: Sofortige Lkw-Stilllegung 
Fahrzeuge ohne diese Sichtmöglichkeit, also mit dem "tötenden Winkel", müssen sofort stillgelegt werden:
Sie entsprechen NICHT der StVZO.

Link zum § 56 StVZO
https://www.buzer.de/56_StVZO.htm

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Auf Anfrage
Bezugsquelle für die Aufkleber.

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