Kinder wollen aufs Rad
ALLE wollen, dass sie sicher ankommen, und ... sie helfen dabei: StVO § 3 Absatz (2a) und die 🚔 Langenhagen
Hier ist aus gegebenen Anlass (= Unfall mit 🚲-Beteiligung) ein weiterer MyHeimat-Beitrag zu dem Themenkreis.
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Kinder wollen aufs Rad:
- Und alle wollen, dass sie sicher(er) ankommen:
- Und alle müssen daran arbeiten, dass es auch wirklich so ist.
Verbindlich angeordnet
Kinder sind keine Erwachsenen, die im Straßenverkehr immer den vollen Überblick haben könn(t)en: Mit regelabweichendem Verhalten muss gerechnet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung StVO das Folgende verbindlich festgelegt:
StVO Paragraph § 3, Absatz (2a), Zitat:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere
- durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit / reduction in speed
- und durch Bremsbereitschaft / braking readiness
so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Der StVO-§ 3 Abs. (2a) im Original: Bild, Text.
Resumée
Der Gesetzgeber hat DAS richtig gut gemacht: Er hat bewusst drei Gruppen herausgegriffen, die besonderen Schutz durch das Verhalten anderer benötigen. Und so helfen alle, die ein Fahrzeug führen, an der Sicherheit von Kindern, Hilfsbedürftigen und Älteren mit, wenn Sie sich an diese beiden Verhaltensweisen halten:
■ runter mit der Geschwindigkeit (slow down),
■ Bremsbereitschaft herstellen (have your brakes ready).
Denn nicht angepasste Geschwindigkeit ist (laut Polizei):
■ Ursache bei einem Drittel aller Verkehrsgetöteten
■ und bei über einem Drittel aller Verkehrsverletzten.
🚔 = sensibilisiert
Die Polizei Langenhagen ist auf den StVO-Paragraphen 3 Absatz (2a) gerade ganz frisch sensibilisiert: 😉.
Lesenswerte Kommentare
Bericht der HAZ-Langenhagen bei Facebook