3,5 m Platz mindestens, ansonsten: "Überholverbot"
Abstand rettet Leben: Nicht nur in NRW
Überholen mit Anstand
=
überholen mit Abstand.
Min. 3,5 m Platz innerorts,
sonst = 🚲-Überholverbot:
So wie hier in Langenhagen,
auf der Karl-Kellner-🚲-Straße.
Übrigens
Dieses Fahrrad-Überholverbot wurde in der Amtszeit des Ex-Bundesverkehrsministers Dr. Andreas Scheuer / CSU in die Straßenverkehrsordnung StVO eingeführt.
StVO § 5
Zum Nachlesen ist hier der Link zu StVO § 5 (4):
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
Zitat
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:
- innerorts mindestens 1,5 m und
- außerorts mindestens 2,0 m."
Hintergrund
Innerhalb eines Jahres, von 2021 auf 2022, haben die polizeilich erfassten Verkehrsunfälle mit Radbeteiligung um 55(!) % zugenommen (Bericht): Auch dieser Beitrag möchte mithelfen, dass die Unfallzahlen rasch wieder sinken, schnellstmöglich.
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Der Dank für dieses einprägsame Bild
geht an "Was geht in NRW" bei Facebook.
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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