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1 Straße von 485 Straßen: Kfz auf Straße zu "Gast"

  • Kfz auf dieser Fahrradstraße in Hannover zu Gast. Quelle: https://www.facebook.com/adfcregionhannover/photos/rpp.142441179155096/2499916826740841/?type=3&theater
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Fahrradstraße.

Die Kfz:
Auf einer einzigen von 485 Straßen in Langenhagen zu Gast 

DORT sind die Kfz zu Gast
Rund 485 Straßen hat die Stadt Langenhagen, und eine Straße hat was Besonderes: Es ist eine Fahrradstraße.

Beschilderung
Auf manchen Straßenschildern für Fahrradstraßen steht: Kfz frei.

Frei?
Das ist natürlich nicht richtig, denn Kfz sind dort nicht "frei", sondern z.B. an die dort maximal zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h gebunden.

  • Kfz auf dieser Fahrradstraße in Hannover zu Gast. Quelle: https://www.facebook.com/adfcregionhannover/photos/rpp.142441179155096/2499916826740841/?type=3&theater
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  • Kein Gast mehr, sondern "frei"?. Die abgeschwächte Form, an einer Straße in Jena: Anlieger frei. Was immer frei heißt: Regeln gelten trotzdem, wie max. Geschwindigkeit 30 km/h.
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  • Motorräder und Kfz "frei"? DAS gilt in Langenhagens einziger Fahrradstraße, der Karl-Kellner-Straße. Aber weder in dieser Straße noch in den weiteren 484 Straßen in Langenhagen gilt: "Freie Fahrt für freie Bürger!". Im Gegenteil, auch wenn da "frei" steht, gelten die zutreffenden Regeln natürlich weiterhin.
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  • Blick vom Fahrrad, auf der Kall-Kellner-Fahrrad-Straße in Langenhagen: Was passiert, wenn der Fahrer plötzlich die Tür aufmacht? Ganz einfach, es gibt eine der 6.000 jährlichen Dooring-Unfälle Autotür/Radfahrer, oft auch tödlich. Die Anlage einer so mit vielen parkenden Autos ausgestatteten Fahrradstraße ist natürlich gefährlich, es geht anders. Drei x weiteres zur Vermeidung dieser Unfälle mit fahrlässiger Körperverletzung durch die Fahrer: 1. nach hinten schauen, 2. "Holländischer Griff", 3. Assisstenten.
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2 Kommentare

Fachlich Falsch - wenn gefühlt natürlich richtig:
Die Straßenverkehrsordnung sieht keine "Gäste" vor!
Der behördlich/rechtlich richtige Ausdruck ist "...frei" Natürlich heißt das nicht, dass jene "Befreiten" alles tun dürfen (z.B. Falschparken, zu schnell Fahren, Banken ausrauben oder Morden etc.) was sie wollen !
In diesem Fall kann man sogar argumentieren, dass dieses Schild (der Gesamtausdruck) falsch ist und somit das gesamte Schild UNWIRKSAM, weil illegal, ist ! (Liebe*r Frau/Herr/Es "Fachmann" vom ADFC LANGENHAGEN !)
Übrigens sind RADFAHRER bei dem (offiziellem) Zeichen "Radfahrer frei" (Zeichen 1022.10 StVO) auch NUR GÄSTE, wenn GEH-Wege entsprechen beschildert sind.
Daher kann ich nicht verstehen, dass SIE solch eine Beschilderung so feiern.
...und wo steht das mit der zul. Höchstgeschwindigkeit von "30 km/h" eigentlich geschrieben?

Richtig.

Die deutsche StVO sagt " frei".

Andere sagen eben richtigerweise:
- "Gast",
- "te gast",
- ...

Dabei heißt frei eben gar NICHT frei:
Viele weitere Regeln gelten unvermindert weiter.

Am unbekanntesten für Fahrradstraßen bei den Personen am Kfz-Steuer:
"Tempo 30" gilt für alle Kfz in vollstem Umfang.
;-)

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