Vespa fahren mit 15
Ein einigen Bundesländern kann der Führerscheinklasse der Klasse AM (Moped-Führerschein, 50er Schein) jetzt bereits ab 15 Jahren erworben werden. Das Modellprojekt dazu heisst "Moped mit 15" und gilt in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- jedes Bundesland entscheidet selbst, ob Neuregelung umgesetzt wird
- Fahrerlaubnis gilt nur im jeweiligen Bundesland, ab 15 Jahren
Fahrerlaubnis Klasse AM nicht in anderen Bundesländern gültig
Jugendliche, die bereits mit 15 Jahren Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h der Klasse AM fahren, müssen folgendes beachten: Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Verbesserte Mobilität für Jugendliche
Bisher konnten 15-jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung erwerben. Egal ob auf dem Land oder in der Stadt, es besteht gerade bei Jugendlichen ein erhebliches Mobilitätsbedürfnis, dem der neue Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren nun wenigstens in einigen Bundesländern besser nachkommt. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre allerdings wünschenswert, vielleicht ringen sich die verbliebenen Länder noch zu einer Angleichung durch.
Weitere Infos: https://www.sip-scootershop.com/de/blogs/modern-vespa-blog_1452/post/vespa-fahren-mit-15_4701
Bürgerreporter:in:SIP Scootershop aus Landsberg am Lech |
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