Lebensversicherung, Teil 8 - Risikoversicherung als Kreditsicherung
Hier geht es um ein Beispiel für den Einsatz einer kurzen Todesfallversicherung zur Absicherung eines Kredits.
Der Kredit gibt die Eckdaten vor: Kreditsumme = Versicherungssumme, Laufzeit, der Tilgungsplan die eventuelle Stückelung der Versicherung.
Rechtlich sind der Kreditvertrag und der Versicherungsvertrag völlig getrennt. Kreditgeber und Versicherer brauchen nichts von einander zu wissen. Verlangt der Kreditgeber aber eine Versicherung, dann sind einige Dinge zu beachten. Zunächst die Wahl des Versicherers. Bietet der Kreditgeber zugleich eine Gruppenversicherung für seine Kreditnehmer, wie es die Bausparkassen tun, dann ist dieses Angebot meist billiger als eine getrennte Versicherung, das liegt an Einsparungen bei den Kosten, die an den Kredit- und zugleich Versicherungsnehmer weitergereicht werden. Bei derartigen Gruppenversicherungen wird die Versicherungssumme dem jeweiligen Stand der Restschuld angepasst.
Sucht sich der Kreditnehmer aber selbst einen Versicherer, so sollte er nicht leichtfertig, weil vom Kreditgeber gefordert, seine Versicherungsansprüche an den Kreditgeber abtreten, denn auch seriös tuende Banken und Sparkassen übervorteilen gern ihre Kunden und schrecken auch bisweilen nicht von Unterschlagungen und Betrügereien zurück.
Kreditsicherung bei einem Ehepaar
Hier geht es um den Einsatz einer kurzen Todesfallversicherung zur Absicherung eines Kredits, für den zwei Personen (Ehepaar) jeweils als Gesamtschuldner haften.
Ehepaare kaufen Grundstücke oft gemeinsam, auch die Belastungen des Objekts werden oft gemeinsam abgeschlossen. Rechtlich ist also jeder Eigentümer zu einem ideellen Anteil (meist „zu gleichen Teilen“). Für die gemeinsamen Schulden haftet jeder gesamtschuldnerisch, also jeweils für den vollen Betrag. Wenn, wie heute üblich, beide Teile verdienen und die Schulden aus dem gemeinsamen Einkommen bedient werden, dann sollte der Ausfall eines Teils abgesichert werden. Dies geschieht wie folgt:
Die Ehegatten schließen wechselseitig jeweils über die Hälfte der (Rest-)Schuld auf das Leben des Partners eine passende kurze Todesfallversicherung ab. Im Versicherungsfall bezieht damit jeder die Versicherungsleistung aus seiner eigenen Versicherung. Damit sind die Eigentums- sowie die Steuerfragen eindeutig geklärt. Es gibt auch insoweit keine Probleme mit Erben.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem Kreditgeber wenigstens für den Todesfall die Möglichkeit einer sofortigen Teil-Rückzahlung des Darlehens vereinbart ist.
26.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen
Bürgerreporter:in:Hermann Müller aus Einbeck |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.