Lebensversicherung, Teil 6 - Risikoversicherung zur Absicherung von Kindesunterhalt

Hier geht es um ein Beispiel für den Einsatz einer kurzen Todesfallversicherung zur Absicherung des Unterhalts eines Kindes.
Wir nehmen an, ein Vater will den Unterhalt seines Kindes absichern. Der Vater rechnet: 500 Euro Unterhalt im Monat, macht im Jahr 500 * 12 = 6.000. Der Unterhalt soll für 20 Jahre abgesichert werden, also Absicherungsbedarf: 6.000 * 20 = 120.000. Als Absicherung käme also eine kurze Todesfallversicherung über die Summe von 120.000 und die Laufzeit von 20 Jahren in Frage.
Der Vater überlegt, es sollte auch billiger gehen. Er teilt die Laufzeit und die Gesamtsumme in vier gleiche Teile. Dann wäre die Absicherung durch vier Einzelverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten möglich, die Versicherungssummen wären jeweils: 500 * 12 * 5 Jahre = 30.000. Die abzuschließenden Verträge wären:
1.Vertrag über 5 Jahre, Summe 30.000
2.Vertrag über 10 Jahre, Summe 30.000
3.Vertrag über 15 Jahre, Summe 30.000
4.Vertrag über 20 Jahre, Summe 30.000
Insgesamt sind wieder die gewünschten 120.000 versichert, aber die verschiedenen Laufzeiten passen die Gesamtheit der Versicherungen dem mit der Zeit geringeren Bedarf an. Im Extremfall kann nach diesem Verfahren für jedes einzelne Jahr ein eigener Vertrag geschlossen werden.
Der Vater überlegt weiter, wenn schon Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten, dann könnte doch auch die Versicherungssumme dem unterschiedlichen Bedarf in den einzelnen Jahren angepasst werden, denn mit zehn Jahren braucht ein Kind mehr als mit fünf, und mit fünfzehn mehr als mit zehn. Der Vater rechnet jetzt mit einem Unterhaltsbedarf in den ersten sieben Jahren mit 500, in den nächsten sieben Jahren mit 750 und in den letzten sechs Jahren mit 1000. Daraus folgen die Versicherungssummen und Laufzeiten:
1.Versicherung 7 Jahre, Summe: 500 * 12 * 7 = 42.000
2.Versicherung 14 Jahre, Summe: 750 * 12 * 7 = 63.000
3.Versicherung 20 Jahre, Summe: 1000 * 12 * 6 = 72.000
Auch hier gilt wieder, im Extremfall kann für jedes Jahr ein eigener Vertrag mit einer anderen Versicherungssumme vereinbart werden.
Zu beachten ist bei diesem Verfahren, welche Bedingungen der ausgewählte Versicherer für die Summenrabatte hat.
Als Bezugsberechtigter ist immer – widerruflich oder unwiderruflich – das Kind einzusetzen, denn es geht ja um dessen Unterhalt. Stirbt das Kind während der Laufzeit, können die noch laufenden Verträge praktisch ohne Verlust gekündigt werden.
Ein besonderes Problem ist zu bedenken, wenn nicht der Vater (= naher Verwandter in direkter Linie) die Absicherung wünscht. In diesen Fällen könnte es aus Steuergründen – und nicht nur deshalb – sinnvoll sein, dass die Verträge vom Kind abgeschlossen werden (das Kind wird also Versicherungsnehmer) und zwar auf das Leben des Versorgungswilligen, denn dann ist das Kind Eigentümer der Versicherungsleistung. In diesem Fall müsste wegen der möglichen Vertragsunfähigkeit des Minderjährigen gleichzeitig eine unbedingte Übernahmeverpflichtung der Beitragszahlungen durch den Unterhaltswilligen erfolgen. Diese Variante ist also rechtlich nicht ganz einfach.

20.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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