Lebensversicherung, Teil 12 - Rechnungsgrundlagen

Lebensversicherungen werden mit dem Instrumentarium der Versicherungsmathematik berechnet. Diese mathematischen Methoden sind exakt und genau. Neben dieser Mathematik gibt es die zu verarbeitenden Daten, dies sind die „Rechnungsgrundlagen“. Diese Rechnungsgrundlagen sind:
der Rechnungszinssatz (erste Rechnungsgrundlage)
die Sterbetafel (zweite Rechnungsgrundlage)
die Kosten (dritte Rechnungsgrundlage). Die Kosten gliedern sich weiter in:
die Abschlusskosten
die Erhebungskosten für die Prämien
die allgemeinen Verwaltungskosten.
Ein hoher Rechnungszinssatz führt direkt zu niedrigen Barwerten und damit zu niedrigeren Tarifprämien aber im weiteren auch zu niedrigeren oder gar keinen Zinsgewinnen. Umgekehrt führt ein niedriger Rechnungszinssatz direkt zu hohen Barwerten und damit zu hohen Tarifprämien aber im weiteren zu hohen Zinsgewinnen. Die maximale Höhe des Rechnungszinssatzes ist begrenzt. Ein vorsichtig kalkulierender Versicherer rechnet lieber mit einem niedrigen Rechnungszinssatz – das lohnt sich am Ende auch für den Versicherungsnehmer. Der Rechnungszinssatz sollte immer unter dem Marktzinssatz liegen.
Sterbetafeln enthalten die einjährige Sterbewahrscheinlichkeit in Abhängigkeit vom Alter. Da die Sterblichkeit für Männer und Frauen deutlich unterschiedlich ist, gibt es für die Geschlechter getrennte Sterbetafeln. Der Versicherer wählt die Sterbetafel so, dass der tatsächliche Sterbeverlauf in der Gesamtbevölkerung immer bezogen auf die betrachtete Versicherungsart günstiger ist, als es die Tafel erwarten lässt. Praktisch bedeutet dies, es gibt unterschiedliche Sterbetafeln für die Todesfallversicherung und für die Rentenversicherung. Die Sterbetafel für die Todesfallversicherungen rechnet mit überhöhter Sterblichkeit, die für die Rentenversicherung mit deutlich zu geringer Sterblichkeit. Der Versicherer muss die Sterbetafel jeweils so wählen, dass immer ein Sterblichkeitsgewinn entsteht.
Die Abschlusskosten enthalten alle Kosten, die dem Versicherer für sein Neugeschäft entstehen, also auch die Kosten der Angebote, die nicht zum Abschluss führen, dann aber – und das ist die Hauptmasse – die Provisionen der Vertreter und Vermittler. Die Abschlusskosten werden zum Teil in die Tarifprämie einkalkuliert, dieser Anteil betrug lange Zeit 3,5 Prozent der Versicherungssumme. Bei vielen Versicherern reicht dieser einkalkulierte Satz nicht zur Deckung der erwirtschafteten Abschlusskosten. Besser sieht es allein bei den „Direktversicherern“ aus, weil die ohne Vertreter und damit ohne zu zahlende Provisionen arbeiten.
Die Prämienerhebungskosten betreffen die Kosten zum Einzug der Prämie aber auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass mit echten Jahresprämien gerechnet wird, tatsächlich aber Monatsprämien (allgemein: unterjährige Prämien) eingezogen werden. Die Prämieneinzugskosten werden mit rund sechs Prozent der Jahresprämie gerechnet. Wie hoch dieser Zuschlag im Einzelfall wirklich ist, kann man feststellen, wenn man sich für die gewählte Versicherung, nach Art, Eintrittsalter, Laufzeit, Summe bestimmt, die Prämien für die verschiedenen Zahlungsintervalle sagen lässt.
Die allgemeinen Verwaltungskosten decken die restlichen Kosten, sie werden in einem Prozentsatz (zum Beispiel 1 Prozent) auf die Versicherungssumme gerechnet.

10.07.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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