Bausparen, Teil 7 – Vor- und Zwischenfinanzierung
Vorfinanzierung.
Bei der Vorfinanzierung geht es darum, dass das anzusparende Mindestguthaben am Anfang der Vertragszeit sofort eingezahlt wird, um dadurch über eine bessere Bewertungszahl die Zuteilung schneller zu erreichen. Die Vorfinanzierung entsteht nun dadurch, dass der Bausparer dieses sofort einzuzahlende Kapital nicht hat, sondern es sich von irgendwem leiht, „vorfinanziert“. Wir haben also einen Kreditgeber, der dem Bausparer das eigentlich von ihm anzusparende Guthaben vorfinaniert. Dieser Kreditgeber kann eine beliebige Bank oder aber auch die Bausparkasse selbst sein. Der Bausparer stottert nun den Kredit des Kreditgebers mit seinen Sparzahlungen ab. Als Sicherheit für den Kredit wird das Bausparguthaben an den Kreditgeber verpfändet, diese Verpfändung unterliegt möglicherweise der Zustimmung der Sparkasse. Noch einmal ganz deutlich: es gibt zwei getrennte Verträge: a) den Bausparvertrag mit der Bausparkasse; b) den Kreditgeber.
Der Bausparer muss abwägen: er muss den Kredit mit hohen Zinsen bedienen, bekommt aber gleichzeitig auf der anderen Seite auf sein Bausparguthaben geringere Zinsen. Die Differenz dieser Zinsen ist zunächst der Verlust des Bausparers. Dafür hofft der Bausparer mit der Zuteilung auf ein zinsgünstiges Darlehen der Bausparkasse. Ob diese Spekulation für den Bausparer günstig ausgeht, ist offen.
Für die Bausparkasse sind derartige Geschäfte sehr interessant, weil die Bausparkasse für Vorfinanzierungen hohe Marktzinsen nehmen kann. Das Geld dafür kann die Bausparkasse bedingt aus niedrigverzinsten Bausparverträgen, deren zugeteiltes Guthaben und Darlehen noch nicht abgerufen ist, nehmen.
Der Bausparer sollte sich diese Geschäfte sehr sorgfältig überlegen. Ich rate grundsätzlich von der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages ab.
Zwischenfinanzierung.
Die Zwischenfinanzierung überbrückt den Zeitraum zwischen erreichen des Mindestguthabens und der Zuteilung. Auch bei diesen Zwischenfinanzierungen muss der Bausparer die hohen Zwischenkreditzinsen zahlen während er gleichzeitig für das Guthaben nur die geringeren Bausparzinsen bekommt. Insoweit ist kein Unterschied zur Vorfinanzierung.
Wesentlicher Unterschied ist der Zeitraum der Zwischenfinanzierung, weil sie sich normaler Weise nur über wenige Monate erstreckt, um andere möglicherweise noch teurere Bauzwischenkredite abzulösen oder fällige Baurechnungen zu zahlen.
Der Zwischenkredit kann sich über die gesamte Bausparsumme erstrecken.
Auch hier tritt die Bausparkasse in Konkurrenz zu anderen Kreditgebern auf.
Die Sicherheit ist wieder das angesparte Bausparguthaben und für den Darlehensteil, der ja ebenfalls in den Zwischenkredit einbezogen werden kann, die vorgezogene Darlehenssicherung.
Sofern die Zuteilung absehbar ist und der zu überbrückende Zeitraum nicht zu groß, ist die Zwischenfinanzierung eine teure aber mögliche Lösung.
Auch bei der Zwischenfinanzierung muss der Bausparer sehr genau prüfen und abwägen.
Mein Rat: größte Vorsicht und keine zu langen Zeiträume. Und immer bedenken: der von der Bausparkasse mitgeteilte voraussichtliche Zuteilungstermin ist nicht verbindlich! Es kann auch länger werden!
14.08.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen
Bürgerreporter:in:Hermann Müller aus Einbeck |
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