Bankbetrug, Teil 2, Exkurs - Kontoauszug
Hat uns die Bank für unser Sparbuchkonto ein richtiges Buch gegeben, dann stehen auf der Anfangsseite die Konto-Kopf-Daten:
Die Nummer des Sparkontos
Name und Anschrift des Sparers
Name der Bank
Auf den weiteren Seiten werden dann Zeile für Zeile von der Registrierkasse der Bank die einzelnen Bewegungen eingetragen. Die Daten in jeder dieser Zeilen sind:
Buchungsdatum (Tagesdatum)
eine laufende Nummer für interne Bankzwecke
ein kurzer Buchungstext (nur wenige Zeichen)
das Wertstellungsdatum
die Kontonummer (zur Kontrolle, sie muss mit der Nummer auf der Anfangsseite übereinstimmen – es sollen keine Einträge ins falsche Sparbuch möglich sein)
der Ein-/Auszahlungsbetrag, markiert jeweils mit einem „+“ oder „-“
der neue Saldo des Guthabens (nur beim letzten Eintrag dieses Buchungstages; zur Sicherheit mit Schutzsternschreibung: dem Zahlenwert werden etliche Sternchen vorangestellt, so können die Saldobeträge wenigstens nicht zu leicht erhöht werden.)
Die in Lose-Blatt-Form geführten Kontoauszüge liegen typischerweise auf einem Papierblatt 21 * 10,5 cm vor, also etwa auf einem gedrittelten DIN A 4 Blatt.
Jedes Blatt trägt die Kopfdaten:
Kontonummer
Name der Bank
Bankleitzahl
alter Kontostand, allerdings nur auf dem ersten Blatt eines mehrblätterigen Kontoauszugs.
Jedes Blatt trägt die Fußdaten:
neue Kontostand, allerdings nur auf dem letzten Blatt eines mehrblätterigen Kontoauszugs.
Tagesdatum (Kontoauszug vom ...)
laufende Nummer des Kontoauszugs im aktuellen Jahr
Blattnummer (Seitenzahl) innerhalb dieses Kontoauszugs
Im mittleren Hauptteil stehen die eigentlichen Buchungsdaten:
Buchungsdatum
Wertstellungsdatum
Buchungstext, auch mehrzeilig
eine interne Kontrollnummer
Postenbetrag, markiert als Zu- oder Abbuchung mit „+“ oder „-“
Name des Kontoinhabers, gegebenenfalls mit Anschrift, nur auf dem ersten Blatt.
Statt dieses recht kleinteilig zerpflückten Kontoauszugs bieten die Banken auch Ausdruck auf DIN A 4 oder in bestimmten rechnergestützten Formen an – mit der Bank reden.
Egal in welcher äußeren Form der Kontoauszug auch vorliegt, es ist unbedingt notwendig, den Kontoausdruck zu prüfen, hier geht es vor allem um die Angaben im Mittelfeld:
ist die Buchung überhaupt berechtigt?
Stimmt der Betrag?
Stimmt die Wertstellung?
Wer sich die Kontoauszüge selbst abholt, kennt das: holt man sich die Kontoauszüge nicht nach ca. vier Wochen, dann schickt sie uns die Bank (mit Portokosten!) zu. Dies ist keine Schikane der Bank, sondern es dient der beiderseitigen Sicherheit. Die Bank hat nach besten Wissen und Können gebucht, nun soll der Kunde, der Kontoinhaber, dies auch prüfen – Recht hat die Bank, in diesem Fall.
Trotz aller Sorgfalt, auch die Bank macht Fehler – und merkt es manchmal selbst. Dann findet man auf dem Kontoauszug irgendeine Buchung und etwas später die Stornierung dazu. Buchungsdatum der Buchung und der Stornierung dürfen differieren. Das Wertstellungsdatum muss jedoch unbedingt übereinstimmen! Und selbstverständlich muss auch der Betrag übereinstimmen.
Buchungen, insbesondere Abbuchungen, die man sich nicht erklären kann, müssen mit der Bank sofort geklärt werden. Nur so können etwa illegale Zugriffe auf das Konto sofort entdeckt und Schäden abgewendet werden. Also noch einmal: Kontoauszug sofort prüfen!
15.09.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen
Bürgerreporter:in:Hermann Müller aus Einbeck |
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