Schwarz gesehen
Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Schwarz zur Kreisreform
Schwarz gesehen
Am 25.02.2009 berichtet das GK über eine Kleine Anfrage unseres von mir sehr geschätzten Landtagsabgeordneten der Opposition Uwe Schwarz. Die Opposition hat die Aufgabe, der Regierung ihre Schwachstellen zu zeigen, und tut dies unter anderem mittels der „Kleinen Anfrage“ an die Regierung. Diesmal geht es um den Zusammenschluss der drei Gemeinden Bad Gandersheim, Kalefeld und Kreiensen.
Im GK wurde bereits öfter nachgewiesen, dass jede der drei Gemeinden zu klein ist, um allein als selbständige Gemeinde zu überleben. Während Kalefeld die Alternative Northeim und Kreiensen die Alternative Einbeck hat, steht Bad Gandersheim alternativlos da und braucht beide, sowohl Kalefeld als auch Kreiensen. Nun geht eine Gemeindefusion nur mit Zustimmung des Landes, ganz sicher nicht gegen den Landeswillen. In dieser Lage musste Bad Gandersheim aktiv werden, mit oder ohne den Stadtrat. Der Gedanke an sich ist seit Jahren, auch im GK, in der Diskussion und zwar auch unter Beteiligung der Bürgermeister der beiden Dörfer. Im Kreiensener Haushalt findet sich dieser Gedanke ebenfalls seit zwei Jahren.
Der Zusammenschluss ist in den Paragrafen 13 bis 16 der Niedersächsischen Landkreisordnung von Kreisen sowie für die Gemeinden in den Paragrafen 16 bis 20 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) sinngleich und sogar weitgehend wortgleich gesetzlich geregelt. Ein Zusammenschluss mit, ohne oder sogar gegen den Willen der betroffenen ist möglich. Die Landesregierung hat dies im Fall Lüchow-Dannenberg versucht, löste den Aufstand der Zwerge aus und wurde von der Opposition mit Hohn überschüttet. Nun versucht es die Landesregierung mit der (im Gesetz vorgesehenen) Moderation und sagt auch öffentlich, was sie will, mit etwas Zuckerbrot (Übernahme bis zu 70 % der Altlasten) und lässt für alle Fälle die Peitsche raushängen, denn wer Schulden machen will, braucht die Genehmigung der Obrigkeit – und wie die Peitsche wirken kann, davon gibt uns auch Bad Gandersheim gerade ein Beispiel. Auch erzwungene Freiwilligkeit ist eben – formal – freiwillig, und damit besser als die Methode Erlkönig: „... und bist du nicht willig, dann brauch' ich Gewalt!“
Ab dem Jahr 2020 wollen die Bundesländer keine neuen Schulden mehr aufnehmen, das bedeutet aber: auch die Landkreise und die Gemeinden müssen ausgeglichene Haushalte haben. Nehmen wir als Beispiel Kreiensen. Seit Jahren ist die beständig wiederholte Behauptung: mehr Sparen geht nicht – also doch Steuererhöhungen? Beispiel Haushaltsplan 2009. Das Aufkommen an Grundsteuer A und B ist 691.000 Euro bei einem Hebesatz von 340; das macht 2.032,35 Euro pro Hebesatzpunkt. Das geplante Haushaltsdefizit ist 1.594.400 Euro, was 784,5 Grundsteuer-Hebesatzpunkten entspricht. Die im Haushalt ausgewiesenen langfristigen Schulden von 2,111 Millionen Euro und die geplanten Kassenkrediete von 8,5 Millionen Euro machen zusammen 10,611 Millionen Euro. Wollen wir diese Schulden ebenfalls bis 2020 abtragen, dann wäre dafür eine weitere Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes um 522 Punkte erforderlich. Um den Haushalt auszugleichen und die ausgewiesenen Schulden zu tilgen müsste also der Grundsteuer-Hebesatz auf 1.646,5 oder die Grundsteuer um das 3,84-fache erhöht werden. - Danach wäre dann allerdings die Gemeinde diese Schulden los, der Grundsteuer-Hebesatz könnte wieder deutlich auf rund 830 gesenkt werden.
Wem (wie mir) dies alles zu viel Steuererhöhung ist, der kann natürlich auch einmal an das Senken der Ausgaben denken und zwar etwas ernsthafter, als es bisher so widerwillig geschieht. Und die Gemeindefusion? Sie würde das Sparen erheblich leichter machen.
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen
Bürgerreporter:in:Hermann Müller aus Einbeck |
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