Landkreisfusion (Teil 4) – Folgen für die Verwaltung

Die Fusion von Landkreisen hat für die Verwaltung intern erhebliche Folgen.
Die Sach- und sonstigen Vermögen der fusionierenden Kreise werden auf den neuen fusionierten Kreis übertragen. In dieser Zusammenlegung des Vermögens liegt ein Teil der Chancen zur Einsparung. Bei dem Sachvermögen ist das relativ leicht und problemlos: was jetzt zu viel, was doppelt ist, wird eingelagert oder verkauft. Andere Vermögensteile werden auf den neuen Eigentümer übertragen. Nichts davon ist Neuland, alles schon viele Male erprobt und durchgeführt, Probleme wird es hier nicht geben.
Das Personal wird zusammengeführt, die Arbeitsverträge der bisherigen Arbeitgeber auf den neuen fusionierten Landkreis als neuem Arbeitgeber übertragen mit allen Rechten und Pflichten. Und doch gibt es beim Personal erheblichere Probleme, denn nicht (mehr) gebrauchte Mitarbeiter kann man nicht einlagern und Entlassungen sind im Öffentlichen Dienst, obwohl grundsätzlich möglich, nicht üblich. Einsparungen im Personalbereich lassen sich also nur sehr langsam, über viele Jahre realisieren – nämlich praktisch nur über die ständige Fluktuation, also Abgänge durch Kündigung des Mitarbeiters oder durch erreichen der Altersgrenze. Hierbei kann selbstverständlich etwas nachgeholfen werden: Abfindungen und vorzeitige Pensionierung sind die bewährten Mittel, Mopping und Vergraulen ein anderes, wenn auch weniger feines.
Die mögliche Einsparung kann mit rund, besser mindestens, 50.000 Euro pro Stelle und Jahr angenommen werden. Dieser Einsparungsbetrag beinhaltet einerseits das Bruttogehalt zuzüglich der freiwillig oder nach Gesetz und Tarifvertrag zu zahlenden Arbeitgeberanteile. Dann aber auch die Ersparnis für den Arbeitsplatz (Raum, Einrichtung, Unterhaltung). Dazu kommen weiter auch indirekte Einsparungen, denn jeder Mitarbeiter verursacht für dessen Verwaltung intern weitere Kosten. Und zum Schluss entstehen durch die Einsparung etlicher Stellen plötzlich weitere Einsparmöglichkeiten, die vorher so gar nicht zu sehen waren: es können ganze Bürogebäude weggespart werden.
Besonders viel lässt sich beim Einsparen von Leitungsposten erreichen, denn hier geht es eben nicht nur um die immer recht hoch bezahlten Stelle an sich, sondern immer auch um die daran hängenden Stellen der Vorzimmer und Zuarbeiter: mit jedem gesparten Chef werden eben auch jene Folgestellen gespart. - Und bei einer Fusion gibt es viele überflüssige Chef-Posten, die Stelle des Landrats im verschwindenden Landkreis ist ja nur eine von vielen! Das Einsparvolumen sollte mindestens als Zielvorgabe bei zwanzig Prozent der Stellen liegen.
Die Darstellung der hier skizzierten behördeninternen Veränderungen und Einsparungen können und sollten die das Projekt treibenden Landräte in Northeim und Holzminden darstellen – dies wäre der richtige und sachdienliche Auftrag des Kreistages Northeim an den Landrat gewesen.

24.02.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r