Bundesverfassungsgericht prüft Kampfeinsatz in Afghanistan

Eine US-Airbase in Nevada ...

Eines vorneweg: Wenn bei kriegs- oder kriegsähnlichen Handlungen die Zivilbevölkerung zu Schaden kommt, ist es bitter und tragisch, es soll auch einer Prüfung unterliegen.

Nun soll das Verfassungsgericht prüfen, ob der "Einsatzbefehl" eines deutschen Oberst rechtens bzw. angemessen war. Dies macht die Lage unserer betroffenen Soldaten welche auf den "Kriegsschauplätzen" in aller Welt im "Auftrag" der UN ihren Dienst versehen, sicher nicht leichter. Rechtlagen und Rechtsauffassungen müssten vor der Entsendung deutscher Soldaten zu Kampfeinsätzen ins Ausland im Parlament grundsätzlich abgeklärt sein.

Was soll denn die " Wortglauberei" Krieg oder "Kriegsähnlich"? Wo geschossen wird ist Krieg! Unsere Soldaten sind doch keine "Kombattanten". Sie wurden als uniformierte Kampftruppe ins Ausland entsendet um unsere "Welt" im Auftrage der UN "friedlicher" zu gestalten..
Alles andere sind für mich "Wortspielereien" und ich möchte hier nicht unterstellen, dass sie gar aus versicherungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Gründen so angeführt werden.

Meine Hoffnungen liegen hier beim neuen Verteidigungsminster K. T. von Guttenberg! Die neue Einsatzdevise bei unseren Sodaten soll doch sicher nicht heißen:
"Feind erkennen - durchladen - zielen - Handy raus, Bundesverfassungsgericht anrufen - bei Genehmigung abdrücken"!
Im "Zweifelsfalle" bekommt man ein "ehrenvolles Begräbnis" in der Heimat!
(Text/Foto: W. Bauer)

Bürgerreporter:in:

Wilfried Bauer aus Königsbrunn

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