Justiz schwenkt um: Zwei Autoraser (19-jährige Radfahrerin vorsätzlich getötet) müssen doch - etwas - ins Gefängnis

Ohne Bewährung.

Bewährung entfällt:
Bei einem illegalen Autorennen wird eine Radfahrerin vorsätzlich(!) getötet: Die beiden Raser werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Dem Bundesgerichtshof reicht das nicht.

"Harte"(?) Strafen für vorsätzliche Tötung:
Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden.
Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten.

Die geänderten "harten" Strafen:
- zwei Jahre Gefängnis (Bewährung ist entfallen), 
- ein 3/4 Jahr Gefängnis (Bewährrung ist entfallen).

Kommentare:
1. BGH-Urteil:
Ein gefährliches Urteil des BGH:
Gerichte sollen nach dem "allgemeinen Rechtsempfinden" urteilen?
Eigentlich sollen sie wohl nach "bestehendem Recht" urteilen!
2. Landgericht-Urteil:
Köln urteilt: Vorsätzliche(!) Tötung wird hier mit zwei Jahren Gefängnis bestraft. Jedoch sagt das Gesetz:

Der Tatbestand ist in § 212 StGB enthalten:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Frage:
Wieso urteilt das Landgericht Köln dann immer noch mit nur zwei Jahren?

Resumee:
Auch DAS NEUE Urteil liegt unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von mindestens fünf Jahren: Es wirkt damit keinesfalls als zukünftiger Schutz vor Rasern, die "vorsätzlich" töten.

Details:
http://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitae...

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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