Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter. Übergangsregelung endet am 31.03.2019.

Es ist bekannt: Seit dem 1. August 2018 benötigen Wohnimmobilienverwalter (m/w) eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um ihren Beruf zukünftig ausüben zu dürfen. Für bereits tätige Verwalter gilt dabei eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019, eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen und dabei den Abschluss dieser Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Bereits jetzt schlagen die Behörden Alarm: „Es wurden bisher nicht ausreichend Versicherungsnachweise eingereicht. Wer die Nachweise bisher noch nicht erbracht hat, gerät zunehmend unter zeitlichen Druck.“

Was ist neu:
• In § 34 c GewO ist neben der Gewebeerlaubnis eine Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Berufsausübung und Berufszulassung Pflicht.
• Die Versicherung muss die Deckung für die sich aus der Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ergebenden Haftpflichtgefahren für reine Vermögensschäden bieten.
• Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 EUR pro Schadenfall und 1.000.000 EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.

Ich habe mich seit 1995 auf inhabergeführte Wohnungsverwalter/innen spezialisiert und halte mit der neuen Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die perfekte Lösung für Sie als Wohnimmobilienverwalter bereit – weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Gerne berate ich Sie persönlich und freue mich über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht. Sie erreichen mich telefonisch unter 0831-574646 oder per Email juergen.herb@gothaer.de

Anbieter-Impressum:

Jürgen Herb
Fachmann für den Mittelstand (IHK Köln)
Fachwirt für Finanzberatung IHK - Bachelor Professional of Financial Consulting (CCI)

Internet www.sicHERBesser.de und www.facebook.com/sicherbesser
Generalagentur - Exklusivvertreter der Gothaer Versicherungsbank VVaG
Kaufbeurer Str. 89, 87437 Kempten

Bürgerreporter:in:

sicHERBesser MusicPartner aus Kempten

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