Jobcenter, Bürgergeld
Bürgergeld und seine praktischen Auswirkungen

Foto: Bildrechte: dpa

Baden-Württemberg |(Online-Redaktion Mönsheim/Enzkreis)

Seit dem 01.07.2023 gibt es nun das sogenannte 
Bürgergeld. Dieses löste bekanntlich das
Arbeitslosengeld II (ALG II, auch "Hartz" IV genannt) ab.
Ein Fall der praktischen Umsetzung des Bürgergeldes
wurde nun dieser Redaktion bekannt.

Beim bisherigen Arbeitslosengeld II wurde zwischen
den Jobcentern und den Leistungsbeziehenden
eine "Eingliederungsvereinbarung" geschlossen,
die von beiden Seiten zu unterschreiben war.
Beim Bürgergeld wird ein "Kooperationsplan"
vereinbart, der jedoch nicht unterschrieben wird.
In der Vereinbarung und dem Plan wurden bzw. werden
die Schritte zur Berufswiedereingliederung seitens der
Arbeitsverwaltung und der Leistungsempfänger/innen
schriftlich fixiert.

In dem der Redaktion bekanntgewordenen Fall wurde
dem Leistungsbezieher, vom Jobcenter Enzkreis - Pforzheim,
ein Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34a
Gewerbeordnung (GewO) und die Prüfung bei der lokal zuständigen
IHK als Auflagen unterbreitet.
Der Bürgergeldempfänger arbeitete noch niemals im 
Wachgewerbe, noch schrieb er jemals eine Bewerbung
in diese Richtung.
An seinem früheren Wohnort beantragte er einmal die Finanzierung
dieses Vorbereitungskurses und dieser Prüfung.
Beides wurde abschlägig beschieden!
Das Enzkreis-Jobcenter sieht anscheinend in dieser Maßnahme
ein "Allheilmittel" zur Rückkehr in einen sozialversicherungspflichtigen
Job.

Über die unterschiedlichen Handhabungen der beiden Jobcenter
wunderte sich nicht nur der betreffende Leistungsbezieher sehr.

Bürgerreporter:in:

Michael Feuster M.A. aus Heuchelheim

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