"Rad-Maß 1.5": Die Elektronik für die offiziellen Abstands-Messfahrten 🚘/🚲
Überholabstand 🚘/🚲
1.
Notwendig durch die Kfz-Fahrenden
2.
Überlebenswichtig für die Radfahrenden
Die Mobile Fahrradgruppe der Polizeidirektion Hannover:
- ist auch unterwegs,
- misst den Abstand Kfz/Rad
- und verteilt die entsprechenden Bußgelder.
Einhaltung des Überholabstandes 🚘/🚲,
vorgeschrieben in der StVO:
- min. 1,5 m 🚘/🚲 innerorts,
- min. 2,0 m 🚘/🚲außerorts.
Hier gibt's mehr zu den OBS-Messungen:
JETZT laufen gerade wieder die offiziellen Messfahrten des ADFC in der Region Hannover ...
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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