Ansprüche auf Leistungen für Kinder aus dem „Bildungspaket“ jetzt sichern!

Hier eine Pressemitteilung des DGB-Mittelhessen:

Die DGB-Region Mittelhessen weist darauf hin, dass einkommensarme Familien nur noch bis Ende April Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket rückwirkend ab Jahresbeginn 2011 beantragen können. Danach ist dies nur noch für den laufenden Kalendermonat möglich. Diese Leistungen für Kinder und Jugendliche gelten nicht nur für Familien mit Anspruch auf Hartz IV- oder Sozialhilfeleistungen, sondern auch für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Familien mit einem Einkommen knapp oberhalb der Hartz IV-Bedürftigkeitsgrenze sollten einen Antrag stellen, um prüfen zu lassen, ob sie zumindest die Leistungen aus dem „Bildungspaket“ ganz oder teilweise erhalten können. So Peter Pilger, Gewerkschaftssekretär der DGB-Region Mittelhessen.

Das so genannte Bildungspaket ist Teil der Neuregelung der Regelsätze im Hartz IV-System. Da die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sich verzögert haben, müssen die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt werden, um den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Die Nachzahlung für die Monate Januar bis März beträgt pro Kind mindestens 30 Euro (so genannte Teilhabeleistungen). Hinzu kommen Leistungen für das Mittagessen in Kitas und Schulen (monatlich 26 Euro pro Kind), wenn das Kind eine Einrichtung mit gemeinsamer Mittagsverpflegung besucht hat. Auch in den ersten drei Kalendermonaten des Jahres bereits selbst finanzierte Leistungen für Schul- und Kitaausflüge oder Nachhilfeausgaben können auf Antrag noch rückwirkend erstattet werden. Gleiches gilt für Ausgaben für die Schülerbeförderung (z.B. Bus oder Bahn). Diese Ausgaben müssen dann einzeln nachgewiesen werden, im Unterschied zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen, das nicht einzeln dokumentiert werden muss.

Die Anträge sind für Hartz IV-Empfänger beim Jobcenter, für Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt sowie für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger haben anders als Hartz IV- oder Sozialhilfebezieher noch einen Monat länger Zeit (bis 31. Mai 2011), um rückwirkend die Leistungen zu beantragen.

Abweichend von den ansonsten per Gutschein gewährten Leistungen werden die rückwirkenden Leistungen an die Hilfeempfänger ausgezahlt. Von daher wirkt sich schnelles Handeln für die einkommensschwachen Familien im Portemonnaie aus.

DGB-Organisationssekretär Peter Pilger: „Das so genannte Bildungspaket ist aus unserer Sicht im Umfang nicht ausreichend und mit seinem hohen Verwaltungsaufwand nicht effizient. Besser als ‚Bildungshäppchen’ nur für wenige Kinder sind direkte Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, von der alle Kinder profitieren würden. Jetzt gilt es immerhin, den bestehenden Anspruch für einkommensschwache Familien auch zu nutzen.“

Ein Musterantrag zur rückwirkenden Beantragung der Leistungen kann auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsgruppen abgerufen werden:
http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/...

Bürgerreporter:in:

Christian Momberger aus Gießen

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