ACE: Blendende Sonne keine Ausrede bei Verkehrsübertretung
Im Herbst beeinträchtigen nicht nur Nebel und Zwielicht die eigene Sicht, besonders die tief stehende Sonne erhöht die Unfallgefahren, warnt jetzt der ACE (Auto Club Europa) Kreis Gießen. „Bei sinkendem Sonnenstand wächst das Unfallrisiko überproportional an. Viele Autofahrer werden durch die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen geblendet“, berichten Verkehrssicherheitsexperten des Clubs. Dieser Effekt führt laut ACE zu schlechter Sicht und folglich zu einem reduzierten Reaktionsvermögen oder kurzen Konzentrationsausfällen. Der ACE empfiehlt, auf Nummer sicher zu gehen. Besonders problematisch sei die Sonneneinstrahlung auf Verkehrsampeln, weil mitunter nur schwer auseinander gehalten werden könne, ob die Lichtzeichenanlage rot oder grün anzeige.
Gerichte und Versicherungen lassen Hinweise, man sei von der Sonne geblendet worden nicht gelten. Weiter berichtet der ACE, dass Assekuranzen bei Fahrfehlern durch blendendes Sonnenlicht vielmehr von einer erheblichen Mitschuld der Autofahrer ausgingen.
Das Oberlandesgericht Köln hatte einem Fahrzeuglenker bei der unberechtigten Überquerung eines Andreaskreuzes grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, auch wenn der Fahrer sich damit rechtfertigte, das Blinklicht sei durch das einfallende Sonnenlicht nicht sichtbar gewesen. (OLG Köln NZV 97, 477). Ähnlich sahen es die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren. (OLG Karlsruhe, Az 1 Ss 61/96)
Blindflug bei gleißendem Licht
Wer für eine Sekunde von der Sonne geblendet wird, legt bei Tempo 50 bereits 14 Meter 'blind' zurück, auf der Autobahn bedeutet das bei Tempo 130 sogar 36 Meter", warnt der Club.
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Der Auto Club Europa http://www.ace-online.de ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC) http://www.eac-web.eu
Bürgerreporter:in:Hans-Jürgen Funk aus Laubach |
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