Gerichtsurteil in Wiesbaden
Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Damit ist erneut ein AfD-Eilantrag gegen eine solche Beobachtung gescheitert.
"Der hessische Landesverband der AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter rechtsextremer Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Es lägen »ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über
Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips« gerichtet seien, teilte das Gericht nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit."
Bürgerreporter:in:Bea S. aus Gießen |
35 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.