Bußgeldbescheid Riegele wegen "Fehlgrabungen"

Vermutlich ist das Verhalten der Brauerei Riegele in Sachen „ungenehmigte Grabungen“ (Bericht AZ 5.3.10) nicht richtig. Ein Bußgeldbescheid ist möglicherweise gerechtfertigt. Ob ein sechsstelliger Betrag angemessen ist, möchte ich bezweifeln. Vor allem wenn ich dieses fehlerhafte Handeln mit
Fehlleistungen vergleiche, die häufig in Politik und Verwaltung abgeliefert werden.
Wie heißt es im beliebten Politjargon: „Ich übernehme die Verantwortung und trete zurück!“
Und wer badet den Mist dann letztlich aus?

Bürgerreporter:in:

Jean-René Reyma aus Gersthofen

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