Weiß mein Arzt was ich will?
Hinter dieser provozierenden Frage verbarg sich eine Podiumsdiskussion über Patientenverfügungen im Stadtwerkesaal Augsburg. Eingeladen vom Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinalrecht an der Universität Augsburg fand sich eine hochkarätige Juristenrunde, darunter Justizministerin Dr. Beate Merk, zusammen, um über rechtliche Auswirkungen und die praktische Umsetzung von Patientenverfügungen zu diskutieren. In Vorbereitung befindet sich derzeit eine gesetzliche Regelung über Patientenverfügungen. Die Findung einer einheitlichen Meinung darüber gestaltet sich schwierig: im Bundestag gibt es unterschiedliche Meinungen quer durch die Fraktionen über Formulierung und Tragweite der Verfügung.
Bisher haben ca. 10 Millionen Bürger eine Verfügung abgeschlossen. Einige grundsätzliche Anforderungen haben sich dabei herauskristallisiert. Man sollte sich viel Zeit nehmen und die einzelnen Punkte mit dem Bevollmächtigten –also dem, der den Willen des Patienten im Ernstfall vertritt- genau durchsprechen. Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Arztes. Ob dies nun der Hausarzt oder ein Palliativmediziner sein soll, ist schon wieder strittig – nicht jeder Arzt ist für eine umfassende Beratung geeignet. Wer ganz sicher gehen will, sollte noch einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Um zu zeigen, dass sich der Patient über die Tragweite seiner Verfügung bei der Erstellung im Klaren war, sollte die Beratungsunterstützung in der Verfügung vermerkt werden. Das sind aber nur Empfehlungen – keine zwingenden Erfordernisse.
Dringend empfohlen -wegen Beweiskraft- wird auch die schriftliche Abfassung der Verfügung. Erforderlich ist aber auf jeden Fall eine möglichst detaillierte Angabe, in welchen Fällen welche medizinische Hilfe unterlassen werden soll. Der lapidare Vermerk wie z. B. „Ich wünsche keinen Einsatz der Apparatemedizin“ genügt nicht. Erforderlich ist auch eine regelmäßig Aktualisierung der Verfügung, denn der Wille des Patienten kann sich im Laufe der Jahre ändern – schwierig aber bei Patienten mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten wie z.B. Demenzkranken. Dr. Merk empfahl in diesem Zusammenhang die Muster-Patientenverfügung des Bayerischen Justizministeriums die über den Buchhandel erworben werden kann. Im Internet ist sie unter www.justiz.bayern.de zu finden. Die Justizministerin ließ durchblicken, dass sie sich bei dem neuen Gesetz eine Regelung wünscht, die nicht auf bestimmte Krankheitsbilder fixiert ist und einen gewissen Handlungsraum eröffnet. Auf keinen Fall dürfen die bisher vorhandenen Patientenverfügungen wertlos werden. Parallel dazu muss die Infrastruktur für die Versorgung von Schwerkranken verbessert werden. Dazu gehören Bereitstellung von Hospizplätzen und der vermehrte Einsatz der Palliativmedizin.
Der gut besuchte Vortragssaal und die vielen sehr sachkundig gestellten Fragen ließen erkennen, wie groß das Interesse an diesem Thema ist. Große Erwartungen werden an das neue Gesetz über Patientenverfügungen gestellt.
Bürgerreporter:in:Gerhard Fritsch aus Gersthofen |
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