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Großes Interesse bei Vortrag über Patientenverfügung

  • Rechtsanwältin Geiß informiert über Patientenverfügung
  • hochgeladen von Gerhard Fritsch

Ein „gutes Näschen“ bewies der Seniorenbeirat der Stadt Gersthofen, als er zu einem Vortrag über „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung“ ins Oscar-Romero-Haus einlud. Vor ca. 300 Zuhörern informierte Rechtsanwältin Christiane Geiß über die richtige und rechtzeitige Abfassung dieser Willenserklärungen. Dabei erwies sie sich als profunde Kennerin der nicht einfachen Materie. Sie ging u. a. auf die ab 1. September 2009 erfolgte Neuregelung in der Wirksamkeit von Patientenerklärungen ein. Danach hat der Arzt die Pflicht, den Willen des Patienten zu erfüllen. Das kann er aber nur, wenn der Wille des Patienten für die einzelnen Situationen genau ersichtlich ist. Allgemeine Äußerungen wie z. B. „keine Apparatemedizin“, „nicht an Schläuchen hängen“ u. ä. sind wenig hilfreich. Grundsätzlich sollte man sich mit einem Arzt seines Vertrauens zusammen setzen und die einzelnen Situationen durchsprechen. Eine detaillierte Patientenverfügung gibt Ärzten und Angehörigen Sicherheit bei den zu treffenden schwerwiegenden Entscheidungen.

Nicht minder wichtig ist eine ausreichende Vorsorgevollmacht. Mit ihr können alle Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie Rechtsgeschäfte vom Bevollmächtigten erledigt werden, wenn man selbst infolge Krankheit oder Gebrechen nicht mehr in der Lage ist. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich insofern. Der Umfang der Vollmacht kann auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Dies und noch viel mehr nahmen die Zuhörer zum Anlass, nach Vortragsende zahlreiche Fragen an Rechtsanwältin Geiß zu stellen. Anschließend gab es Gelegenheit, Mustervordrucke von Patienten- und Vorsorgevollmacht zu erwerben. Der nächste Vortrag findet am Dienstag, den 1. Dezember an gleicher Stelle um 19:00 Uhr statt. Der Nervenarzt Dr. Ivancic spricht über die Parkinson-Krankheit.

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