Sicherungsverwahrung für Vanessa-Mörder
Großes Interesse fand die Urteilsverkündung über die Sicherungsverwahrung des inzwischen 30-jährigen Vanessa-Mörders Michael W. aus Gersthofen. Er hat im Februar 2012 seine 10-jährige Jugendstrafe verbüßt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg sah keine Besserung des Täters und hielt ihn weiterhin für gefährlich. Sie forderte deshalb Sicherungsverwahrung. Schauplatz der Entscheidung war das Landgericht Augsburg. Das öffentliche Interesse war groß; bereits zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn fanden sich die ersten Zuhörer und Pressevertreter vor dem Schwurgerichtssaal ein.
Mit 10-minütiger Verspätung erschien das Gericht unter Vorsitz des Richters Lenart Hoesch. Die Journalisten bekamen Erlaubnis zum Fotografieren; der Angeklagte war aber noch nicht erschienen. Dann wurden weitere Bilder untersagt und alle warteten gespannt auf das Kommen des Angeklagten. Eine Seitentür öffnete sich und Michael W. wurde in den Gerichtssaal geführt. Völlig unspektakulär; ein blasser junger Mann mit schwarzen Haaren, gekleidet mit schwarzer Lederjacke und Jeans, darunter weißer Pulli. Er nahm auf der Anklagebank Platz, dahinter sein Verteidiger Adam Ahmend. Einige Minuten später verkündete Richter Hoesch das Urteil: Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte verzog keine Miene, das Publikum verhielt sich ruhig. Das lag auch wohl daran, dass der Richter vor der Verhandlung jede Äußerung in strenger Form verboten hat. W. verfolgte aufmerksam die Urteilsbegründung und schrieb eifrig mit.
Ausführlich wird in der Urteilsbegründung die schwierige Jugendzeit des Täters, seine Neigungen und schließlich der Tathergang geschildert. Die Verurteilung zu 10 Jahren Jugendstrafe wird nochmals begründet und als richtig angesehen. Richter Lenart wies deutlich darauf hin, dass es nicht um ein „Wegsperren“ des Angeklagten ginge. Er zeigte die Bemühungen auf, W. zu geeigneten Therapien während der 10-jährigen Haftzeit zu überreden. Letzterer brach oder lehnte sie ab. Schließlich sahen die Gutachter immer noch ein großes Rückfallpotential. Insbesondere sein ausgeprägtes Misstrauen, keine Bereitschaft sich völlig zu öffnen, Lust zu gewalttätigen Phantasien, Neigung zu unangemessenen Reaktionen und Vermischung von Realität und Phantasie würden keine andere Wahl als die Sicherungsverwahrung zulassen.
Unter dem Publikum viele Gersthofer, darunter Gabriele Schmidthals-Pluta und die Eltern von Vanessa , Ramona und Erich Gilg. Sie äußerten sich zufrieden über den Richterspruch. Der Verein „Sicheres Leben“ forderte vor dem Gerichtsgebäude auf Plakaten eine Verurteilung. Enorm das Presseaufgebot; es wurde interviewt und fotografiert was das „Zeug hielt“. Sicher ist inzwischen, dass der Fall noch nicht abgeschlossen ist. Wie erwartet, hat Verteidiger Ahmend Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das traurige Kapitel einer entsetzlichen Untat hat noch nicht sein Ende gefunden...