Die Würde des Menschen (mit Behinderung) ist unantastbar?

Meine Freundin Leni!

Vor einiger Zeit war ich mit einer Gruppe von Menschen mit Behinderungen in einem Kino in der Nähe. Der Besuch dort brachte mich dazu, diesen Bericht zu schreiben, da ich sehr erschüttert über die Reaktion eines Mitarbeiters des Kinopersonals war. Wir kamen herein und wurden empfangen mit abwertenden Blicken. Ich gebe Jedem das Recht, verwundert zu gucken, denn für manche Menschen ist die Begegnung mit behinderten Menschen neu. Aber die Blicke, die man uns zuwarf, waren gefüllt mit Ekel. Wir hielten uns noch eine Weile im Vorraum des Kinos auf, da wir noch Zeit hatten, bis der Film begann. Einige der Bewohner hatten noch das Bedürfnis, sich an der Bar ein wenig Weingummi zu kaufen. Da eine Theke geschlossen war, wollte sich ein Bewohner eine Tüte Gummibärchen nehmen und sie an der anderen Kasse bezahlen. Besagter Mitarbeiter reagierte hysterisch, zeigte mit dem Finger auf ihn und schrie durch den Vorraum :“Der klaut!“ und rannte schnell in seine Richtung. In diesem Moment hatte ich das Gefühl, dass wir wie Menschen 2. Klasse behandelt werden. Der Kinomitarbeiter ist eigentlich mit mir befreundet, aber diese Situation lässt mich doch stark zweifeln! Vor Allem, da ich nicht wie immer herzlich begrüßt wurde, sondern ebenfalls halb ignoriert wurde.
Ich selber mache zur Zeit eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und arbeite nebenbei in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen. Es ist mir nicht neu, dass die Öffentlichkeit etwas distanziert reagiert. Ich gebe jedem Menschen einen „Schock-Moment“, aber abwertende, sogar ekelerfüllte Blicke kann ich nicht verstehen.
Ich begleite oft meine Freundin , die im Rollstuhl sitzt, in unserer gemeinsamen Freizeit. Auf Konzerten, bei Bahnfahrten und in Hotels haben wir noch nie diese erniedrigenden Blicke zu spüren bekommen. Es schmerzt mich darum um so mehr, dass ich so etwas ausgerechnet in meiner Heimatstadt erleben musste.
Zum Abschluss möchte ich noch einen Artikel aus dem GG erwähnen.
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Bürgerreporter:in:

Stefanie Patzal aus Garbsen

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