Bundeszentralregister Teil 2
Das Behördenführungszeugnis entspricht inhaltlich dem Privatführungszeugnis, jedoch erweitert um Eintragungen, die Z.B. von Bedeutung bei der Frage der Erlaubnis der Ausübung eines Gewerbes sind. Hier erscheint eine Eintragung selbst dann, wenn die Geldstrafe nicht mehr als 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafe nicht mehr als 3 Monate beträgt. 2. Auskünfte aus dem Bundeszentralregister werden grundsätzlich nur an Gerichte und Behörden erteilt. Dies sind also insbesondere die Gerichte,...