Die gute alte Zeit war zum Beispiel der Tatzenstock,

Die gute alte Zeit war zum Beispiel der Tatzenstock, auch Rohrstock genannt, der hoffentlich nicht mehr gebraucht wird.
Es war ein Requsit der Schulmeister in einer Zeit, als Züchtigungen noch Gang und Gebe waren.
Das Wort Tatzenstock kam aus dem althochdeutschen „Tatze“, also ein Fuß oder die Pfote eines größeren Raubtieres. Abwertend wurde die tatze auf eine große kräftige Menschenhand übertragen.

Aus dem Wort„stoc“ , unter dem man einen abgschnittenen, gerade gewachsenen, dünnen Baum/Strauchast verstand und als Gehstütze oder eben zum Schlagen benützt wird.
Auch das Wort Rohr stammt aus dem Althochdeutschen und hieß „rör“. Bezeichnet wurde damit eine Pflanze mit auffällig langem rohrförmigen Stengel oder Stamm.

Dieser Tatzenstock der Schulmeister war in der Regel ein dünnes, biegsames ca. 40 cm langes Bambusrohr. Es diente als Züchtigungsmittel der Erziehung und Disziplinierung, und diente zur Zucht und Ordnung..
Im bayrisch-österreichischem Sprachraum wurde es zum gefürchteten Tatzensteckerl..
Die Tatze, also der Strafvollzug nach einer vermeintlichen Untat, war ein Schlag mit diesem Steckerl auf die flache Hand des Sünders. Dies spielte sich natürlich vor der ganzen Klasse, meist vor dem Pult, ab.
Dazu kam der mit barschem Ton aufgeforderte Delinquent herauskommen. Was mit gesenktem Kopf und zögernden Schritt geschah.. Der Lehrer ergriff dann dessen Hand am Handgelenk, eine Vorsichtsmaßnahme in vielen Praxisjahren gesammelt und brachte sie in eine Waagrechte.
Die bevorstehende Hinrichtung wurde von der Klasse mit ängstlichem oft auch desinteressiertem Blick verfolgt. Gehörte es doch zur alltäglichen Routine, meist jedoch bei den Lehrern.
Eine unheimliche Stille war im Raum, wenn der Lehrer dann aufforderte: „Streck die Finger“. Das war einleuchten. Denn auf Fäuste mit den hervorstehenden Knöcheln schlug er nie.

Der Sünder streckte also die Finger und der Zuchtmeister zielte weitausholend mit dem Steckerl auf die Handmitte. Der knallige Klatsch hörte sich an, wie beim Zuschlagen mit der Fliegenpatsche. Der bestrafte zog ruckartig die Hand zurück zu einer Faust. Um den Schmerz zu lindern, verschränkte er noch beide Arme und presste sie an den Brustkorb.So machte er sich mit leicht vorgebeugtem Oberkörper und schmerzverzogenem Gesicht zurück in seine Bank. Verfehlte das Züchtigungssteckerl die Handmitte, büßten es die Fingerspitzen oder der Daumen.
Es gab noch eine zweite Variante bei der Vollstreckung der Tatzenstrafe. Der Unterschied war ein ganz wesentlicher und lief folgendermaßen ab.
Der straffällig Gewordene musste die zum Tatzenschlag vorgesehene Hand freistehend hinhalten. So kam es zu einer größeren Distanz und vergrößerte somit den Schwung des Stockes. Verfügte der Henker noch über körperliche Kräfte, dann hörte man die Englein singen.
Jammern galt nicht in dieser guten alten Zeit

Bürgerreporter:in:

Christl Fischer aus Friedberg

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