Bayerisches Bier muss aus dem Freistaat kommen.

Nach dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut

Gewinner der Woche ist laut Bayern-Kurier, das Bayerische Bier. Denn Bayerisches Bier muss aus dem Freistaat kommen. Eine Selbstverständlichkeit, die jetzt auch die EuGH bestätigt. Zwar hat die niederländische Bavaria-Brauerei noch nicht endgültig verloren. Nationale Gerichte prüfen nun, ob „Bavaria“ in gutem Glauben eingetragen wurde. Die Holländer brauen dieses Bier seit 1925. Doch guter Glaube hin oder her. Schon immer galt bayerisches Bier wegen des Reinheitsgebotes als besonders gut und von hervorragenden Braumeistern gebraut. So der Bayern Kurier.
Die Holländer haben das wohl schon früh gemerkt und sprangen auf den Erfolgszug auf. Jetzt wäre es nur ehrlich, den Namen flächendeckend zu ändern. Am Ende muss halt doch der Geschmack entscheiden, sollten es die Richter anders sehen.
Beim Geschmack ist hier jeder Irrtum ausgeschlossen. –

Bürgerreporter:in:

Christl Fischer aus Friedberg

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