Geld- und Gefängnisstrafen, auch die Schandstrafe, dienten früher den Straftäter zur Abschreckung
In diesem Jahr findet wieder das Altstadtfest in den Straßen von Friedberg statt. Eine gute Gelegenheit etwas aus früheren Strafpraxen zu schreiben.
In der Zuständigkeit der Stadt und somit des Friedberger Rates gehörte die Gerichtshoheit und die Strafpraxis.
Damals waren die Ratsgeschäfte zu einem Teil meist hoheitliche Verwaltung und im funktionellen Sinn „polizeiliche“ Aufgaben, die heute eher staatlicher Natur sind.
Strafen waren außer Geld- und Gefängnisstrafen, auch die Schandstrafe, wo der Straftäter zur Abschreckung öffentlich vorgestellt wurde.
Die typische Frauenstrafe war die Geigenstrafe genauso wie der Schandkragen.
Andere Straftäter wurden in Eisen gelegt und mussten ihre Strafe meist 1 bis 3 Tage im Kälberkeller verbüßen. Besonders hart war die kurze Kette zwischen den Füßen, wenn sich die Gesetzesbrecher nur noch mit Sprüngen vorwärts bewegen konnten. Diese kurzen Ketten wurden deshalb auch Springer oder Sprenger genannt.
Eine mildere Art der Fesselung war die Schelle. Eine Kette mit anhängenden Glöckchen, die an einem Bein befestigt war und beim herumgeführt werden besonders auffällig war.
Solche Sünder bekamen auch mal den Anlass ihrer Straftat um den Hals gehängt und öffentlich auf den Platz gestellt.
Täter wurden schon auch mal mit empfindlichen Karbatschenstreichen, der Riemenpeitsche öffentlich traktiert.
In der Stadt gab es auch die Schandsäule. Selbst ein Verweis wurde damals zu den Schandstrafen gerechnet sowie der öffentliche Widerruf und die öffentliche Abbitte.
Eine gemäßigte Schandstrafe war das Einschließen im sogenannten Narrenhäuschen. Häufiger Vollzug war die Konfiszierung, eine Soldkürzung, Wohnungskündigung oder die Dienstenthebung
Ziemlich wenn nicht sogar die härteste Strafe war der Stadtverweis.
Aus Gerichtshoheit und Strafpraxis des Friedberger Rats von Ingo Aigner erzählt von Christl Fischer
Bürgerreporter:in:Christl Fischer aus Friedberg |
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