Verkehrssachbearbeiter und Zweite Bürgermeister von Aichach, Herrn Helmut Beck am CSU Stammtisch.

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Herzlich willkommen heißen durfte Christl Fischer diesmal den Verkehrssachbearbeiter und Zweite Bürgermeister von Aichach, Herrn Helmut Beck am CSU Stammtisch.
Sein Thema „Das Verhalten nach einem Verkehrsunfall/Aktuelles aus dem Verkehrsrecht“ lockte trotz Podiumsdiskussion in Dasing die Besucher an.
Mit einer PowerPoint Präsentation am Beamer verfolgten die Gäste, was passiert und notwendig ist, sollte man an einen Unfall antreffen oder beteiligt sein.
Es gehört zu den gefürchteten Stresssituationen unseres Alltagslebens, auch wenn man – was das Wichtigste ist – unverletzt geblieben ist und noch besser – auch keine Schuld zu haben glaubt. Oft herrscht trotzdem große Unkenntnis über das richtige Verhalten danach.
Diese Unsicherheit wird leider oft ausgenutzt. Darum soll versucht werden, ruhig zu bleiben, denn Hektik ist unbegründet und verursacht nur Fehler. Wissen soll man unbedingt, dass jeder, der Zeuge eines Unfalls wird, zur Hilfe verpflichtet ist. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und gilt als Unfall- oder Fahrerflucht, die mit harten Strafen geahndet wird.
Zur ersten Hilfe gehört Mut und Engagement um im Extremfall Leben zu retten. Deshalb ist die sogenannte Rettungskette wichtig.
Zuerst soll die Unfallstelle abgesichert werden, z. B. Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen. Autofahrer anhalten und um Hilfe bitten, denn gemeinsam ist es einfacher und schneller, Unfallopfer nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Die Angst etwas falsch zu machen ist unberechtigt. Im Notfall kann man nichts falsch machen. Falsch wäre nur, nicht zu helfen.
Den Notruf 112 anwählen und die 4-5 Ws. angeben. Wo ist der Unfall- Was ist geschehen- Wie viel Personen und vielleicht auch noch welche Art die Verletzungen sind. Warten soll man auf Rückfragen und nie den Anruf selbst beenden
Gut ist eine Beatmung, Herzmassage und Wundversorgung bis zum Eintreffen des Notarztes Hilfe zu leisten.
Es gibt 3 Kategorie von Unfällen,
den Kleinunfall, mit einer Verwarnung als Folge
Verkehrsunfall mit schwerem Sachschaden ohne oder unter Alkoholeinfluss
Verkehrsunfall mit Personenschaden, ohne oder unter Alkoholeinfluss
Beck konnte auch aus dem Landkreis angeben, dass 66% Kleinunfälle, 25% Schwerer Sachschaden durch Alkoholfahrten und 14% Unfälle mit Personenschaden unter Alkohol sowie 40% Wildunfälle geschehen
Gerade bei den Kleinunfällen ist oft Unfallflucht die Folge. Wenn es nur ein Verkehrsunfall mit einem kleinen Blechschaden ist, kommt die Polizei eventuell nicht. Darum, sich Adresse und Telefonnummer der Zeugen des Verkehrsunfalles geben zu lassen. Auf jeden Fall das Kennzeichen des Unfallgegners Fotografieren, denn Zahlendreher beim Notieren des Kennzeichens kann teuer werden. die Unfallsituation aufzeichnen und den Unfallgegner, wenn möglich auch einen Zeugen, um eine Unterschrift bitten.
Hat man selber einen Schaden verursacht und der Zugehörige ist nicht anwesend, besteht die Möglichkeit eine bestimmte Zeit zu warten um dem Geschädigten ehrliche Angaben zu machen, oder nach ca., 30 Minuten diese auf einen Zettel mitzuteilen, oder die Polizei informieren und Angaben zum Schaden machen. Gerade wenn ein Schaden scheinbar nur absolut geringfügig ist, lohnt es sich nicht, wegen einer solchen Kleinigkeit ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht zu riskieren. Es droht eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis und Punkte im Flensburg.
Christl Fischer freute sich über die rege Diskussion im Anschluss und bedankte sich herzlich bei Helmut Beck

Bürgerreporter:in:

Christl Fischer aus Friedberg

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